4  Einleitung.

einer  Form  die  Verabreichung  von  Speisen  und  sonstiger  Beköstigung
an  Schulkinder  erfolgen.  Geheimrat  Professor  Dr.  Böhmert,  Dresden,
warnte  auch  davor,  selbst  ärmeren  Eltern  einen  Teil  der  Sorge  um
ihre  Kinder  abzunehmen  und  durch  eine  Art  Massenspeisung  der  Kinder
das  Gefühl  der  Selbstverantwortlichkeit  bei  den  Eltern  abzuschwächen
und  den  Familienzusammenhang  zu  lockern.  Nur  in  den  angeführten
Fällen  großer  Bedürftigkeit  sei  die  Maßregel  der  Kinderspeisung  gerechtfertigt.
  Der  Vorsitzende  selbst  (für  Crefeld)  und  ein  Vertreter  aus
Elberfeld  begründeten  die  ablehnende  Haltung  ihrer  Armenverwaltungen
gegenüber  der  Speisungsfrage  armer  Volksschüler.  In  Elberfeld  sei
man  auch  gegen  jede  Frühstücksausteilung,  da  hierdurch  in  kinderreichen
Familien  gerade  die  Eltern,  die  ihre  Pflicht  ihren  Kindern  gegenüber
vernachlässigen,  für  ihre  Trägheit  und  Unordentlichkeit  gewissermaßen
eine  Prämie  erhielten.  In  allen  Städten,  in  denen  die  Armenfürsorge
nach  Art  des  Elberfelder  Systems  individualisiert  sei,  werde  man  sich
im  allgemeinen  über  die  Kinderspeisung  ohne  gründlichste  Untersuchung
des  Einzelfalles  ablehnend  verhalten  müssen.  Herr  Abraham,  als  Vertreter
  des  Berliner  Vereins  für  Kindervolksküchen,  bemühte  sich,  die  Bedürftigkeitsfrage
  von  der  faktischen  Not  vieler  Kinder  in  den  Großstädten
  zu  trennen  und  den  Standpunkt  zu  begründen,  daß  Kinder  nicht
darunter  leiden  sollten,  wenn  Arbeitsscheu  oder  Mangel  an  wirtschaftlichem
  Sinne  der  Eltern  eine  ungenügende  GErnährung  veranlaßten.
Man  habe  in  Berlin  diese  Art  Wohltätigkeit  auf  das  äußerste  eingeschränkt,
  aber  immerhin  in  den  letzten  Jahren  8000  Kinder  ermittelt,
die  in  den  Kindervolksküchen  ein  warmes  Mittagmahl  erhalten  müßten.
Die  Abgabe  von  Naturalien  oder  von  gekochtem  Essen  ins  Haus  brächte
viele  Mißstände  mit  sich,  da  man  für  deren  richtige  Verwendung  keine
Gewähr  habe.  Nachdem  in  dem  Schlußworte  Cuno  nochmals  hervorgehoben
  hatte,  daß  eine  nach  dem  Grundsatze  strengster  Individualisierung
arbeitende  Armen=  und  Wohlüätigkeitspflege  mit  einem  zuverlässigen,
opferwilligen  Pflegepersonale  die  besondere  Speisung  von  Schulkindern
außerhalb  der  Schule  zumeist  entbehrlich  machen  dürfte  und  nur  vielleicht
in  einigen  Großstädten  bei  stark  hervortretender  Arbeitslosigkeit  im
Winter  in  Ergänzung  der  in  diesem.  Falle  unvollkommenen  Fürsorgetätigkeit
  die  Beköstigung  außerhalb  der  Schulen  sich  als  zieeckmäßig
erweisen  könnte,  wurde  folgender  Leitsatz  von  der  Versammlung  angenommen:
  «

„Die  Verabreichung  von  Nahrungsmitteln  an  Schulkinder  ist
tunlichst  unter  Mitwirkung  von  Organen  der  Schulverwaltung  auf
die  Fälle  zu  beschränken,  in  denen  diese  Fürsorge  aus  Unterrichtsgründen
  erforderlich  erscheint  und  nicht  durch  Unterstützung  der  Familie
gewährt  werden  kann.“

Wir  werden  später  sehen,  in  welchem  Maße  der  vom  Deutschen
Vereine  für  Armenpflege  und  Wohltätigkeit  ausgesprochene  Leitsatz
für  die  Entwicklung  der  Speisungsfrage  in  den  nächsten  Jahren  als
Richtschnur  diente.  "

In  den  auf  diese  öffentliche  Erörterung  der  Schülerspeisungsfrage
folgenden  Jahren  wurde  bis  vor  etwa  zwei  Jahren  der  Gegenstand  wenig
besprochen.  Einen  starken  neuen  Anstoß  gab  das  Vorgehen  Englands.