40  I.  Stand  der  Schulkinderspeisungen.

und  Gemeinden  dieser  Größenklasse,  die  Speisungseinrichtungen  besitzen,
und  4  Gemeinden  sind  hier  noch  zuzurechnen,  von  denen  genauere  Angaben
  über  die  Art  ihrer  Speisungsanlagen  fehlen.

Für  die  einzelnen  Bundesstaaten  find  nicht  unwesentliche  Unterschiede
vorhanden.  Während  von  der  Gesamtzahl  der  deutschen  Städte  und
Gemeinden  38%0%  Speisungseinrichtungen  besitzen,  sind  es  in  Preußen  36,
in  der  Gesamtheit  der  anderen  Bundesstaaten  hingegen  43  00.  Namentlich
Bayern  mit  über  50,  Württemberg  mit  etwas  unter  50  %,  und  Hessen  mit
4  städtischen  Einrichtungen  in  5  in  Betracht  kommenden  Städten  zeigen
die  meisten  Einrichtungen.

Die  Träger  der  Einrichtungen  —  Gemeinden  oder  Privatorganisationen
allein  oder  Privatorganisationen  mit  Unterstützung  der  Gemeinden  —
sind  zum  überwiegenden  Teile  private  Organisationen.  Für  die  Gesamtheit
  der  Städte  72%,  während  nur  28%  auf  rein  städtische  Einrichtungen
entfallen.  Hinsichtlich  dieser  Verteilung  sind  in  den  einzelnen  Bundesstaaten
  keine  wesentlichen  Unterschiede  vorhanden.  Rein  städtische  Einrichtungen
  sind  besonders  in  Bayern  und  Württemberg  zu  finden.

Ein  abwechselungsreicheres  Bild  bietet  die  Verteilung  der  einzelnen
Arten  von  Speisungseinrichtungen  in  den  Bundesstaaten.  Interessant
ist  vor  allem,  wie  dies  in  den  Rubriken  14  und  17  ersichtlich  ist,  daß
ein  erstes  und  zweites  Frühstück  und  auch  alle  drei  Mahlzeiten  zusammen
fast  nur  in  den  preußischen  Städten  gegeben  werden,  während  die
Kombination  von  Mittagessen  mit  erstem  oder  zweitem  Frühstück  in
ziemlich  gleicher  Weise  verteilt  erscheint.  Der  Prozentsatz  der  Schulkinder,
  die  im  allgemeinen  ein  Frühstück  zu  Beginn  des  Unterrichts  erhalten,
  ist  für  Preußen  mit  2,8%  höher  als  für  die  Gesamtheit  der
deutschen  Städte  mit  2,5%;  auch  für  das  zweite  Frühstück  trifft  dieser
Unterschied  zu.  Für  das  Mittagessen  hingegen  ist  das  umgekehrte  Verhältnis
  vorhanden,  1,4%  gür  Preußen  und  1,60  für  das  deutsche  Reich.
Namentlich  ist  der  Prozentsatz  der  mit  einem  Mittagessen  beteilten  Kinder
in  Elsaß-Lothringen  mit  7,30  besonders  hoch,  aber  auch  Bayern  und
Württemberg  ragen  mit  3,4,  bezw.  3,200  über  den  Durchschnitt  hervor.
Über  die  Gesamtzahl  der  gespeisten  Kinder  und  das  Verhältnis  zu  den
Schulkindern  überhaupt  geben  die  beiden  Rubriken  27  und  28  Ausfschluß.
Nach  diesen  wären  es  für  das  Reich  5,5  00  der  Kinder,  die  in  irgend  einer
Form  eine  Speisung  erhalten,  für  Preußen  sind  es  mit  5,89  etwas  mehr,
doch  ist  der  Prozentsatz  in  einigen  Bundesstaaten,  wie  namentlich  in
Baden,  Hessen,  Württemberg  und  in  den  Reichslanden  mit  16,5,  bezw.
13,6,  11,7,  11,6%  wesentlich  größer.  Es  muß  jedoch  besonders  hervorgehoben
  werden,  daß  natürlich  alle  Kinder,  die  Frühstück  und  Mittagessen
  oder  mehrere  Mahlzeiten  in  einer  anderen  Form  erhalten,  doppelt,
bezw.  dreifach  gezählt  wurden.  Es  ist  aber  anzunehmen,  daß  nach  der
Trennung  der  Frühstück=  und  Mittagessenverteilung  in  den  meisten
Städten  Doppelzählungen  von  keinem  wesentlichen  Belange  sein  dürften.
Unter  dieser  Voraussetzung  wären  es  von  der  Gesamtheit  der  Schulkinder
  in  den  Städten  mit  Speisungseinrichtungen  94870,  d.  i.  5,50%.
Stellt  man  die  im  Jahre  1896  und  im  Winter  1907/08  in  den  Städten
mit  über  20000  Einwohnern  gespeisten  Schulkinder  gegenüber,  so  zeigt
sich  ein  Ansteigen  von  34307  Kindern,  auf  85498,  also  etwa  2½mal