b.  Ergebnisse  für  einzelne  Fragen.  43

Diese  Tabelle  enthält  Einzelheiten  über  die  Zahl  der  gespeisten  Schulkinder
  in  den  beiden  Erhebungsjahren  1896  und  1908,  ohne  auf  die
mittlerweile  eingetretene  Erhöhung  der  Bevölkerungsziffer  in  den  einzelnen
Städten  Rücksicht  zu  nehmen.  Setzt  man  die  Zahl  der  nach  irgend
einer  Art  gespeisten  Kinder  mit  der  jeweiligen  Zahl  der  Volksschulkinder
  in  Beziehung,  so  ist  ein  ziemlich  richtiger  Anhaltspunkt  geboten,
inwiefern,  in  Prozenten  ausgedrückt,  der  #msany  einer  Speisungsfürsorge
  zu=  oder  abgenommen  hat.  Die  Tabelle  deutet  diese  Zunahme
Hür  42  Städte  an,  die  nach  der  Cunoschen  Einteilung  in  4  Größenlassen
  unterschieden  sind.  Für  die  Gesamtheit  dieser  Städte  zeigt  es
ch,  daß  der  Prozentsatz  der  gespeisten  Kinder  von  5,3  auf  7.,600  getiegen
  ist.  Allerdings  treten  bei  den  einzelnen  Größenklassen  bestimmte
Unterschiede  zutage:  in  der  ersten  Größenklasse  ein  Ansteigen  von
3,5  auf  5,4  c0,  in  der  zweiten,  die  überhaupt  den  größten  Prozentsatz
gespeister  Kinder  aufweist,  eine  Erhöhung  von  8,6  auf  1000,  in  der
dritten  von  5  auf  6,2%0  und  in  der  vierten  von  4,2  auf  8,7  00.
Rechnete  man  diese  Zunahme  in  Prozenten  aus,  so  würde  sich  zeigen,
daß  in  der  letzten  (vierten)  Größenklasse,  in  den  Städten  mit  20—25000  Einwohnern,
  trotz  des  Anwachsens  der  Städte  mehr  als  eine  Verdoppelung
der  Zahl  der  gespeisten  Kinder  eintrat.  Wenn  auch  in  den  einzelnen
Größenklassen  für  die  Gesamtheit  dieser  42  Städte  eine  Zunahme  der
Zahl  der  gespeisten  Kinder  deutlich  wahrgenommen  werden  kann,  so
gibt  es  einige  Städte  mit  starkem  Rückgange,  so  z.  B.  Darmstadt  mit
einer  Verminderung  um  9,5%  ,  Nordhausen  um  9,1%  und  so  noch
einige  andere.  Andererseits  sind  wieder  Städte  vorhanden,  in  denen
ein  sehr  starkes  Ansteigen  erfolgte,  wie  z.  B.  Gießen  um  1700,  Eisleben
  um  15  00,  Stuttgart  um  10  %6.

Außer  den  bisher  erörterten  Verhältnissen  sind  in  den  Einzeltabellen
auch  darüber  Angaben  gemacht,  welche  Personen  oder  Organisationen
die  Bedürftigkeit  der  für  eine  Speisung  in  Aussicht  genommenen  Kinder
festzustellen  haben.  Hierüber  wird  die  folgende  kleine  Tabelle  V  mit  Berücksichtigung
  der  Unterschiede  in  den  einzelnen  Bundesstaaten  Aufschluß
geben,  während  fiastchtich  der  Art  der  Einrichtungen  in  den  einzelnen
Städten  stets  auf  die  Detailtabellen  verwiesen  werden  muß.

Aus  der  TabelleV  (S.44)  ist  zu  ersehen,  daß  in  der  weitaus  überwiegenden
Zahl  der  Einrichtungen  (73%)  die  Bedürftigkeit  von  der  Schule  festgestellt
  wird,  bezw.  von  Lehrpersonen  oder  sonstigen  Schulorganen.  Nur
etwa  bei  170%  ist  es  die  Schule  in  Verbindung  mit  der  Armenbehörde,
während  die  Armenbehörde  allein  oder  besondere  Kommissionen  und
Vereine  nur  in  sehr  wenigen  Fällen  zur  Feststellung  der  Bedürftigkeit
herangezogen  werden.

Auf  die  Zusammensetzung  der  verabreichten  Mahlzeiten  werden  wir
später  noch  im  Zusammenhange  mit  besonderen  Untersuchungen  einzugehen
  haben.

In  den  Detailtabellen  sind  auch  Angaben  über  den  Speisungsort
gemacht.  Bei  der  Mannigfaltigkeit  dieser  Angaben  schien  es  auch  zweckmäßig,
  in  einer  kleineren  Tabelle  VI  (S.  44)  diese  Erhebungsresultate

übersichtlich  zu  gruppieren.