e.  Kinderhorte  mit  Speisungseinrichtungen.  73

e.  Kinderhorte  mit  Speisungseinrichtungen.

Mit  den  vorstehenden  Ausführungen  wären  die  Tatsachenmaterialien,
die  durch  die  Fragebogenerhebungen  betreffend  den  Stand  der  Schülerspeisungen
  gewonnen  wurden,  abgeschlossen.  Jedoch  bereits  in  den
einleitenden  Bemerkungen  wurde  erwähnt,  daß  Cuno  in  seinem
Berichte  für  die  Verhandlungen  im  Jahre  1895  auch  auf  eine  Reihe
von  Kinderhorten  mit  Speisungseinrichtungen  aufmerksam  gemacht
hat.  Sollte  der  vorliegende  Bericht  über  Schülerspeisungen  in  den
Städten  ein  lückenloses  Bild  geben,  so  durfte  diese  Art  von  Fürsorgeeinrichtungen
  für  unsere  Betrachtung  nicht  außer  acht  gelassen  werden.
Es  ist  ja  bekannt,  daß  die  Aufgabe  der  Knaben=  und  Mädchenhorte
dahin  geht,  schulpflichtige  Kinder  tagsüber  außer  dem  Hause  beschäftigter
Eltern  in  der  schulfreien  Zeit  durch  geeignete  Personen  in  bestimmten
Lokalen  zu  beaufsichtigen  und  in  Verstand  und  Gemüt  anregender
Lese  zu  unterhalten.  Die  Kinder  sollen  hierdurch  an  Gehorsam,  Ordnung,

leiß,  gute  Sitte  und  Reinlichkeit  gewöhnt  und  vor  den  Einflüssen
chlechter  Gesellschaft  bewahrt  werden,  wie  es  z.  B.  in  den  Satzungen
des  Vereins  Kinderhort  in  Berlin  heißt.  Zu  ihrer  Verpflegung  im
Horte,  heißt  es  hier  weiter,  haben  die  Kinder  einen  Beitrag  zu  entrichten,
  der  unter  Umständen  erlassen  werden  kann.  Auf  die  Entwickelung
der  Horte,  wie  auf  die  Beschäftigung  in  denselben  wollen  wir  hier
nicht  weiter  eingehen.  Reddersen  in  Bremen  hat  1890  und  1895
tabellarische  übersichten  über  die  deutschen  Knaben=  und  Mädchenhorte
mit  den  wichtigsten  Daten  veröffentlicht,  und  Stadtschulrat  Dr.  L.  H.
Fischer  in  Berlin,  der  Vorsitzende  des  Hauptvereins  Kinderhort,  hat
diese  gute  Geflogenheit  fortgesetzt  und  nach  dem  Stande  von  1904  eine
Übersicht  publiziert,  nach  der  in  91  Städten  456  Horte,  und  zwar  194
Knaben-,  201  Mädchen=  und  61  gemischte  Horte  mit  zusammen  rund
27000  Pfleglingen  bestanden.  Seit  1904  scheint  sich  nach  den  von  der
Zentralstelle  gewonnenen  Materialien  die  Zahl  der  Horte  in  den
91  Städten  nicht  vermehrt  zu  haben,  nur  die  Zahl  der  Pfleglinge  hat
etwas  zugenommen.  Unsere  Feststellungen  gingen  hauptsächlich  dahin,
die  Zatl  der  Horte  mit  Speisungseinrichtungen  zu  ermitteln.  Als
Resultat  ergab  sich,  daß  in  81  Städten  mit  336  Horten  und  rund
21  000  Pfleglingen  Speisungseinrichtungen  irgend  welcher  Art  vorgesehen
  sind.  Da  in  den  meisten  Horten  die  Kinder  erst  nach  Schluß
des  Nachmittagsunterrichts  Aufnahme  finden,  so  fanden  sich  233  Horte,
die  einen  Versperimbiß,  bestehend  zumeist  aus  Milch  oder  Kaffee  und
Brot,  an  rund  13500  Pfleglinge  verabfolgten.  54  Horte  mit  4000  Pfleglingen
  wurden  jedoch  gefunden,  die  außer  dem  Vesperbrot  auch  oft  ein
Mittagessen,  32  mit  2800  Pfleglingen,  die  ständig  Vesperbrot  und
Mittagessen  verabreichten.  In  etwa  10  Horten  mit  450  Pfleglingen
wird  eine  vollständige  Beköstigung  gegeben,  d.  h.  Frühstück,  Mittagessen
und  Vesperbrot  geboten.  Von  allen  diesen  336  Horten  mit  Speisungseinrichtungen
  irgend  welcher  Art  sind  276  mit  rund  18000  Pfleglingen
von  Vereinen  unterhalten;  die  anderen  werden  von  den  Stadtverwaltungen,
  Stiftungen  und  kirchlichen  Organisationen  geführt.  Über  die
Art  des  verabfolgten  Mittagessens  wie  des  Vesperbrots  wurden  selbständige
  Daten  nicht  gewonnen,  aber  in  vielen  Fällen,  wie  z.  B.  in