118  III.  Schülerspeisungen  im  Auslande.

117  000  Kronen.  Die  Stadt  Wien  subventioniert  den  Zentralverein
mit  100  000  Kronen.

Sogenannte  Suppenanstalten  für  bedürftige  Kinder  sind
in  Osterreich  überhaupt  stark  verbreitet.  Als  Beispiel  seien  nur  die
Einrichtungen  von  Steiermark  angeführt.  Schon  vor  einigen
Fahren  bestanden  in  diesem  Kronlande  240  Suppenanstalten  auch  in
leineren  Gemeinden,  in  denen  13  500  Kinder  in  der  kälteren  Tahree
zeit  gespeist  wurden.  Die  Kosten  dieser  Einrichtungen  beliefen  sich  auf
etwa  33  000  .K.

Vielfach  in  nahem  Zusammenhange  mit  den  Speisungseinrichtungen
  stehen  auch  in  Osterreich  Kinderhorte,  so  bestanden
z.  B.  bereits  vor  zehn  Jahren  in  verschiedenen  Städten  Deutsch-Osterreichs
  etwa  20  Knaben=  und  Mädchenhorte,  in  denen  den
Hortzöglingen  nicht  nur  Vesperbrot,  sondern  auch  ein  Mittagessen
verabreicht  wurde.  Eine  Abart  dieser  Kinderhorte  stellen  für  Wien
die  sogenannten  Kinderschutzstationen  vor,  die  vom  Jahre  1901  an
von  einem  besonderen  Vereine  zu  dem  Zwecke  geschaffen  wurden,
verlassenen,  mißhandelten  oder  sonst  bedürftigen  Kindern  beiderlei
Geschlechts  in  der  schulfreien  Zeit  Unterkunft,  Beaufsichtigung,  Erziehung
  und  eine  ihren  Verhältnissen  angepaßte  Beköstigung  zu
gewähren.  Die  Zahl  dieser  Stationen  als  eigentlicher  Heimstätten
wuchs  von  4  im  Jahre  1901  mit  240  Kindern  auf  14  im  Jahre
1908  mit  rund  1500  Kindern  an.  Die  Kinder  erhalten  viermal  am
Tage  Mahlzeiten,  und  die  Eltern  werden  zur  Bestreitung  eines  Teiles
der  Auslagen  mit  10  Heller  pro  Tag  und  Kopf  herangezogen.  Trotz
dieses  Beitrages,  der  für  ganz  arme  Familien  ja  nicht  gering  ist,  wird
die  Einrichtung  als  eine  finanzielle  Unterstützung  der  wirtschaftlich
ärmsten  Eltern  betrachtet,  aber  gerade  dadurch  auch  in  den  Eltern  das
Verantwortlichkeitsgefühl  wachgehalten.  Besondere  Beachtung  verdient,
  daß  man  die  Eltern  erst  allmählich  an  die  Zahlung  gewöhnen
konnte,  nunmehr  aber  von  7209  der  Eltern  dieser  Kinder  die  Beträge
erhält.  Im  Falle  der  Arbeitslosigkeit  oder  Krankheit  der  Eltern  wird
von  Einforderung  des  Betrages  Abstand  genommen.  Hinsichtlich
weiterer  sehr  interessanter  Einzelheiten  dieser  Einrichtungen  in  Wien
sei  auf  den  Aufsatz  des  Grafen  von  und  zu  Trautmannsdorff-Weinsberg
  in  Nr.  1  der  neuen  Zeitschrift  für  Kinderschutz  und
Jugendfürsorge  verwiesen.

Schweiz.

Eine  Speisung  von  Schulkindern,  namentlich  in  ländlichen  Schulen
erfolgt  hier  schon  seit  vielen  Jahren.  Erhebungen  im  Fabre  1894
ergaben,  daß  etwa  an  7—8  9%0  der  Primärschüler  Nahrung  oder
Kleidungsstücke  oder  beides  zusammen  verabfolgt  wurde.  Von  diesen
Schülern  jedoch  hatten  etwa  ⅜  einen  Schulweg  von  mehr  als  einer
halben  Stunde,  so  daß  sie  wegen  dieser  Entfernung  vom  Elternhause  über
Mittag  zumeist  nicht  nach  Hause  gehen  konnten  und  daher  auf  eine  öffentliche
  Fürsorge  angewiesen  waren.  Stadtrat  Professor  Dr.  Erismann
hat  für  einen  Vortrag  über  Ernährung  und  Kleidung  bedürftiger