122  Schlußbetrachtungen.

Organisationen  gespeister  Kinder  erschien  so  groß,  daß  man  für  eine
huna  orschung  und  Beseitigung  der  tieferen  Ursachen  keine
eit  verlieren  wollte,  sondern  ein  sofortiges  öffentliches  Eingreifen  für
notwendig  erachtete.  Ein  besonderes  Schulspeisungsgesetz  sollte  die
Ortsschulbehörden  ermächtigen,  Steuergelder  für  Schülerspeisungen
bis  zu  einem  bestimmten  Betrage  zu  verwenden.  Die  Gefahr  des
körperlichen  Rückganges,  die  Furcht  vor  dem  Schwinden  der  Leistungsfähigkeit
  der  Nation  waren  es,  die  zu  einem  so  radikalen  Eingriffe
wie  die  Verwenduug  öffentlicher  Gelder  für  Speisungszwecke  drängte.
Ahnliche  Motive  liegen  auch  den  Pariser  Schulkantinen,  wie  überhaupt
den  Kinderfürsorgegesetzen  Frankreichs  zugrunde.  Für  die  Kinder,  die
Zukunft  der  Nation,  müßten  alle  Opfer  Fetracht  werden,  gleichgültig,
ob  hierdurch  die  Bande  zwischen  Eltern  und  Kindern,  das  Verantwortungselühl-
  die  Ernährungspflicht  der  Eltern  den  Kindern  gegenüber  Schaden
eiden.

Diese  Beweggründe  galten  für  Frankreich  und  England.  Sollen  sie
auch  für  Deutschland  maßgebend  sein?  Wie  liegen  im  Zusammenhange
betrachtet  die  Verhältnisse  in  unseren  Städten?  Zeigen  sich  Unterschiede
gegenüber  anderen  Staaten?
in  den  einzelnen  Kapiteln  dieser  Schrift  wurden  die  bestehenden
Speisungseinrichtungen  in  den  deutschen  Städten,  dann  aber  auch  die  in
verschiedenen  Staaten  und  namentlich  auch  in  England  zu  schildern  gesucht.
Für  das  Vorgehen  Englands  könnte  als  Grund  angenommen  werden,
daß  die  Speisungseinrichtungen,  verglichen  z.  B.  mit  denen  in  den
deutschen  Städten,  bedeutend  weniger  leistungsfähig  sind.  Dies  trifft
jedoch  keineswegs  zu.  Nach  der  Tabelle  XXI  auf  Seite  111  ist  ersichtlich,
daß  die  Zahl  der  gespeisten  Kinder  für  England  und  Wales  allein
rund  130000  im  Schuljahre  1903/04  betrug  und  daß  die  Auslagen
hierfür  nahezu  700  000  K+  erreichten.  Für  189  deutsche  Städte  wurde
ermittelt,  daß  rund  95  000  Kinder,  also  eine  nicht  unwesentlich  kleinere
Zahl  als  in  England,  entweder  des  Morgens  oder  in  der  Zehnuhr-Pause
oder  des  Mittags  eine  Speisung  durch  besondere  Organisationen  oder
durch  die  Kommunen  erhielten.  Die  Gesamtauslagen  hierfür  erreichten
etwa  600  000  K.  Auch  wenn  noch  die  21  Städte  mit  Speisungseinrichtungen
  ohne  nähere  Angabe  und  die  Kinderhorte  eingerechnet  werden,
wird  die  freiwillige  Leistung  Englands  kaum  erreicht.  Die  freiwilligen
Speisungseinrichtungen  Englands  allein  sind  daher  leistungsfähiger,  haben
auch  tatsächlich  einer  größeren  **7  bedürftiger  Kinder  Nahrung  gewährt.
Worin  liegt  also  der  Unterschied?  Diese  Frage  ist  von  größter  Bedeutung,
  wird  uns  doch  nahegelegt,  nach  französisch-englischem  Vorbild
ebenfalls  zu  Zwangsmaßregeln  mit  einem  Schulspeisungsgesetze  zu  greifen.
Die  Antwort  auf  diese  Frage  können  nur  die  Erhebungsresultate  über
die  Ernährungsverhältnisse  der  Volksschuljugend  im  allgemeinen  geben.
Sind  diese  in  den  deutschen  Städten  gleich  ungünstig  wie  in  den  englischen
  und  französischen,  drängen  sie  ebenso  zu  einer  schnellen  Entscheidung,
  zu  einer  wenig  die  tieferen  Ursachen  berücksichtigenden  Entschließung,
  oder  können  wir  in  klarer  Erkenntnis  einer  etwas  geringeren
Gefahr  zielbewußt  die  einzelnen  Symptome  bekämpfen  und  so  einen
weitaus  größeren  Erfolg  erzielen?

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