Schlußbetrachtungen.  125

die  im  Alter  der  Militärpflicht  die  Hauptmasse  der  Untauglichen
bilden,  die  Wehrkraft  und  auch  die  wirtschaftliche  Leistungsfähigkeit  der
Nation  verringern,  die  als  Krankenkassenmitglieder  oft  erwerbsunfähig
werden,  die  Krankenkassen  und  damit  die  Industrie  und  das  knappe  Einkommen
  des  Lohnarbeiters  außerordentlich  belasten,  minderwertige  Kinder
in  die  Welt  setzen,  vorzeitig  arbeitsunfähig,  invalide  werden,  oft  eine
große  Kinderschar  unversorgt  zurücklassen,  nie  recht,  wirtschaftlich  betrachtet,
  als  Aktivposten  angesehen  werden  können,  insoweit,  als  sie  die
Aufwendungen  ihrer  Eltern  und  der  Allgemeinheit  während  der  Erziehungsperiode
  in  der  erwerbstätigen  Lebensperiode  nicht  wettzumachen
imstande  sind  und  daher  für  die  Nation  kaum  einen  Aktiogewinn
bedeuten.  Hier  rechtzeitig  einzugreifen,  die  einzelnen  Ursachen  völlig
klarzustellen,  nicht  überstürzt,  aber  energisch  und  zielbewußt  die  Verhältnisse
  zu  bessern,  sollte  nicht  bloß  als  soziale  Pflicht,  sondern  als  im
Interesse  der  ökonomischen  und  körperlichen  Leistungsfähigkeit  des  gesamten
  Volkes  liegend  aufgefaßt  werden.  Das  Bestreben  muß  daher
darauf  gerichtet  sein,  diesen  unterernährten  Kindern  entsprechende  und
ausreichende  Ernährung  zu  gewährleisten.

Die  Wege  hierzu  können  aber  unseres  Erachtens  verschiedene  sein.
Wenn  wir  den  Weg  Englands  und  Frankreichs  beschreiten  wollten,
so  läßt  sich  auf  Grund  unserer  Feststellungen  annähernd  ermitteln,
was  für  Aufwendungen  hierfür  zu  machen  wären.  Unsere  Ermittelungen
  hätten  sogar  den  Torzug,  annähernd  für  die  einzelnen
Tagesmahlzeiten  die  richtige  Zahl  bedürftiger  Kinder  anzudeuten,
während  in  den  vorerwähnten  beiden  Staaten  hierfür  genügende
Anhaltspunkte  nicht  gegeben  waren.  Wenn  die  Kosten  für  ein
Schülerfrühstück,  bestehend  aus  einem  Viertel  Liter  Milch  und  einer
Schrippe,  mit  7½  Pfg.  angenommen  werden,  und  der  Mindestpreis  für
ein  warmes  Mittagessen,  das  nur  annähernd  die  notwendige  Kalorienzahl
enthält,  mit  12  Pfg.  festgesetzt  wird,  andererseits  die  Zahl  der  Schultage
für  das  ganze  Jahr  mit  250,  für  den  Sommer  allein  mit  100,  so  müßte
für  die  eines  Frühstücks  entbehrenden  Schulkinder  eine  Aufwendung
von  410  000  K  im  Winter,  und  von  109000  K  im  Sommer  über  die
bisherigen  Speisungskosten  gemacht  werden.  Sollte  für  das  Schulfrühstück
in  der  Zehnuhr-Pause  für  die  Kinder,  die  von  zu  Hause  nichts  miterhalten,
  ein  Milchfrühstück  gegeben  werden,  so  würden  die  Kosten  mit  etwa
3¼  Millionen  für  Winter  und  Sommer  bereits  eine  wesentlich  größere
Löbhe  erreichen.  Für  das  Mittagessen  wurden  für  den  Winter  4,9,  für  den

ommer  3,1%  von  Kindern  ermittelt,  die  nur  mit  einem  kalten  Imbisse
des  Mittags  vorliebnehmen  müssen.  Ohne  Berücksichtigung,  ob  von
diesen  Kindern  ein  Teil  als  Ersatz  wenigstens  des  Abends  ein  warmes
Essen  erhält,  würden  zur  Speisung  im  Winter  3¼  und  für  den  Sommer
1½  Millionen  A  erforderlich  sein.  Wollte  man  jedoch  die  abends  mit
einem  warmen  Mahle  als  Ersatz  für  den  kalten  Imbiß  am  Mittag
bedachten  Kinder  in  Abzug  bringen,  so  wären  die  Kosten  für  den  Winter
nur  66  000  K  und  für  den  Sommer  570  000  M.  Die  Kosten  für
Mittagsspeisungen  in  dieser  letzteren  Form  in  Anschlag  gebracht  und
die  Auslagen  für  das  erste  und  zweite  Frühstück  für  Winter  und
Sommer  miteingerechnet,  würden  sch  die  Gesamtauslagen  auf  etwa