126  Schlußbetrachtungen.

41/,  Millionen  M  berechnen  lassen.  Wollte  man  jedoch  durchweg  allen
Kindern,  die  mittags  nur  ein  kaltes  Mahl  erhalten,  ein  warmes  Essen
zuwenden,  so  würden  sich  die  Gesamtauslagen  für  alle  Speisungen  von
4½  Millionen  A  auf  81/8  Millionen  A  erhöhen.  Wenn  diese  Summen
in  der  einen  oder  anderen  Form  mit  den  bisherigen  Aufwendungen  von
privaten  Organisationen  und  Gemeinden  für  Speisungszwecke  in  der

f5he  von  rund  600  000  K.  verglichen  werden,  so  müßte  also  dieser

etrag  nach  der  ersten  Berechnung  etwa  versiebenfacht,  nach  der  zweiten
Berechnung  vervierzehnfacht  werden,  um  dem  Ernährungsbedürfnisse  notleidender
  Schulkinder  zu  genügen.

Mit  diesen  Berechnungen,  die  auf  Grund  der  Fragebogenergebnisse  über
die  allgemeinen  Ernährungsverhältnisse  der  Schuljugend  angestellt  sind,  ist
einer  Anforderung  entsprochen,  die  Helene  Simon  in  ihrer  oft  zitierten
Schrift,  S.  77,  Punkt  2,  mit  ihren  Grundlinien  lir  eine  gesetzlich  geregelte
Schulspeisung  im  Deutschen  Reiche  verlangt  hat.  Das  Bedürfnis  für
die  Schulspeisung  wäre  —  wie  dort  verlangt  wird  —  in  bestimmten
Zwischenräumen  durch  staatliche  Prüfungskommissionen  festzustellen
und  nachzuprüfen,  Wollte  man  sich  auf  den  Standpunkt  von
Helene  Simon  stellen,  so  wären  also  nur  nach  ihren  weiteren  Vorschlägen
  für  jede  Volksschule  oder  für  mehrere  Volksschulen  gemeinsam
  in  oder  außerhalb  der  Schule  Koch=  und  Speiseräume  vorzusehen,
  die  Teilnahme  an  den  Schulmahlzeiten  den  nunmehr  ermittelten
unterernährten  Kindern  obligatorisch  zu  machen,  aber  auch  den  übrigen
Kindern  fakultativ  gegen  entsprechendes  Entgelt  die  Teilnahme  zu  geatten.

  Die  ermittelten  Kosten  für  Speisungszwecke  wären  nach  Punkt  10

er  Grundlinien  durch  die  Gemeinden,  freiwillige  Beiträge,  Bezahlung
von  Portionen  und  Staatszuschuß  aufzubringen,  die  Kosten  für  die
Ereichtung  von  Speiseanstalten  jedoch  ausschließlich  vom  Staate  zu
tragen.  enn  unsere  Berechnungen  überblickt  werden,  so  erweckt  es  den
zes  als  ob  die  Kosten  durch  Beiträge  aller  interessierten  Institutionen
vielleicht  aufzubringen  wären  und  man  glücklich  sein  müßte,  mit  diesen
Aufwendungen  die  Ernährungsnot  der  Schulkinder  aus  der  Welt  geacha
  t  zu  haben.  Die  Behebung  der  Schulkindernot  in  Großbritannien

ürfte  beträchtlich  höhere  Opfer  erfordern.  Leider  ist  dieser  Optimismus
nicht  ganz  gerechtfertigt.  Hält  man  sich  vor  Augen,  wie  bei  der  Entwickelung
  der  Pariser  Schulkantinen  die  Zahl  der  gespeisten  Kinder  von
Jahr  zu  Jahr  anstieg,  nunmehr  über  50%  der  gesamten  Schulkinder
beträgt,  in  einzelnen  Arondissements  bis  zu  80  0%  daß  die  Aufwendungen
für  Paris  allein  mehr  als  eine  Million  Francs  erfordern,  so  drängt
sich  unwillkürlich  die  Frage  auf:  ist  da  nicht  zu  fürchten,  daß  das  Verngen

  der  Eltern  nach  Speisung  ihrer  Kinder  bei  Einrichtung  öffentlicher
  Schulküchen  stetig  wachsen  werde  und  wenigstens  für  die  Großstädte
  ähnliche  Dimensionen  wie  in  Paris  annehmen  könnte?  Diese  Befürchtung
  hat  Berechtigung,  und  überdies  sind  noch  andere  Bedenken
gleich  schwerwiegender  Art  vorhanden.

Die  meisten  Speiseeinrichtungen  in  den  deutschen  Städten  sowohl  wie
in  anderen  Staaten  sind  lediglich  Abfütterungsstätten,  zu  denen  das
bedürftige  Kind  kommt,  die  Speise  erhält  und  sich  wieder  entfernt,  um
anderen  hungernden  Kindern  Platz  zu  machen.  Sind  die  Eltern,