Schlußbetrachtungen.  127

namentlich  die  Mütter  tagsüber  außerhalb  des  Hauses  tätig,  so  sind  die
Kinder  nach  der  Speisung  sich  selbst  überlassen,  von  niemandem  kontrolliert,
kommen  erst  viele  Stunden  nach  Beendigung  des  Unterrichts  mit  den
Eltern  zusammen.  Speisungseinrichtungen  daher,  die  alleinige  Abfürterungetellen
  sind,  geben  direkt  Veranlassung  zur  Verwahrlosung  der

inder.  Es  zeigt  sich  hier  ein  charakteristisches  Merkmal  vieler  unserer
Fürsorgebestrebungen  —  auf  der  einen  Seite  sind  wir  ganz  entsetzt
über  die  zunehmende  Verwahrlosung,  wollen  die  Kinder  vor  der  Straße
retten,  die  Fürsorgeerziehung  ausgestalten,  und  auf  der  anderen  Seite  bemerken
  wir  plötzlich  ein  Symptom,  das  uns  beunruhigt,  in  unserem  Falle
unterernährte  Kinder,  vergessen  sofort  die  Gefahr  einer  Verwahrlosung  und
wollen  die  Ernährungsnot  in  einer  Weise  bekämpfen,  die  das  Kind  wohl
böpüls  ch  befriedigt,  moralisch  jedoch  den  größten  Gefahren  zuführt,  der  Straße
üÜberantwortet.  Diese  Gefahr  ist  auch  in  vielen  Städten  erkannt  worden,
und  nur  darauf  ist  es  zurückzuführen,  daß  München  ausdrücklich  Suppenund
  Beschäftigungsanstalten  vorgesehen  hat,  und  nur  so  ist  es  verständlich,
  daß  Städte,  wie  Wiesbaden,  das  industriedurchsetzte  Spandau
mit  seinem  Sonnenhof,  und  andere  Städte  das  Hortsystem  mit  Speisung
unbedingt  bevorzugen,  sich  möglichst  ablehnend  gegen  öffentliche  Kinderspeisungen
  allein  verhalten.  Besonders  betont  werden  muß  noch,  daß  selbst
Speisungseinrichtungen  in  Schulen,  bei  denen  die  Kinder  bei  geteiltem
Unterrichte  während  der  Mittagspause  verbleiben  können,  den  gestellten
Anforderungen  nicht  voll  genügen,  da  das  Kind  von  4  Uhr  an  bis
ur  Rückkehr  der  Eltern,  etwa  um  7  Uhr,  sich  doch  selbst  überassen
  ist.  Noch  schlechter  ist  es  bei  ungeteiltem  Unterrichte,  bei  dem
wmeist  nur  eine  kurze  Speisung  stattfindet  und  das  Kind  den  ganzen
angen  Nachmittag  über  der  Verwahrlosung  ausgesetzt  ist.

Wir  müssen  daher  auf  das  Hortsystem  übergreifen  und  für  Kinder,
deren  Eltern  nicht  nur  im  Winter,  sondern  auch  im  Sommer  und  in
den  Prien  außer  Hause  tätig  sind,  verlangen,  daß  sie  zumeist  auf  Kosten
der  Eltern  bis  zur  Rückkehr  der  Eltern  beaufsichtigt  und  gespeist  werden.
Hirtz:)  hat  vollständig  Recht,  wenn  er  die  Zahl  der  Horte  mindestens
verzehnfacht  wünscht,  um  dem  Bedürfnisse  zu  genügen.  Bisher  bestehen  in
etwa  91  Städten  des  Reiches  zusammen  456  Horte.  Die  Notwendigkeit
zur  Errichtung  von  Horten  ist  mindestens  jedoch  für  alle  201  Städte
mit  Speisungseinrichtungen  vorhanden  und  namentlich  für  Großstädte  mit
den  besonderen  Gefahren  der  Verwahrlosung  und  stark  vorhandener
Frauenfabrikarbeit  sollte  ein  dichtes  Netz  einfacher  Horte  für  Knaben
und  Mädchen  entstehen.  Das  Beispiel  der  Kinderschutzstation  in  Wien
S.  118)  zeigt,  daß  die  Eltern  recht  gut  zu  fast  entsprechenden  Beiträgen

erangezogen  werden  können  und  daß  diese  Beitragsleistung  direkt
notwendig  erscheint,  um  das  Verantwortlichkeitsgefühl  und  die  Ernährungspflicht
  der  Eltern  nicht  ganz  zum  Schwinden  zu  bringen.

Bei  dieser  Betrachtung  sind  jedoch  Kinder,  die  morgens  ohne  Frühstück
in  die  Schule  kommen  und  auch  für  die  Zehnuhr-Fause  nichts  mitgebracht
haben,  völlig  außer  acht  gelassen.  Man  kann,  wie  Cuno,  der  Überzeugung

1)  Krippen,  Kiuderbewahranstalten  und  Kinderhorte.  Hamm  1906,  Breer
und  Thiemann.