128  Schlußbetrachtungen.

sein,  daß  bei  ungeteiltem  Unterrichte  die  Kinder  in  der  Zehnuhr-Pause  unbedingt
  eines  Imbisses  bedürfen.  Bringen  die  Kinder  aus  irgend
welchen  Gründen  nichts  mit,  so  sollte  die  Schule  im  Interesse  des
Unterrichts  ein  Schulfrühstück  verabreichen  lassen.  Es  sei  hier  auf  die
Einrichtungen  namentlich  in  Straßburg,  Hannover,  Danzig,  Elberfeld,
Darmstadt,  Zittau  u.  v.  a.  verwiesen.  Man  gibt  ein  Glas  warmer  Milch
und  eine  Schrippe  und  erhält  auch  in  vielen  Fällen  die  Auslagen  für
dieses  Frühstück  ersetzt.  Wird  bei  ungeteiltem  Unterricht  ein  allgemeines
Schulfrühstück  um  zehn  Uhr  gegeben,  so  kann  von  einer  Verabreichung
eines  Frühstücks  beim  Beginne  des  Unterrichts  an  Kinder,  die  zu  Hause
nichts  erhalten  haben,  gewöhnlich  Abstand  genommen  werden.  Beigeteiltem
Unterricht  ist  die  Notwendigkeit  eines  Schulfrühstücks  um  zehn  Uhr  im
Interesse  des  Unterrichts  nicht  in  diesem  Maße  gegeben,  und  dann
dürfte  allerdings  für  bedürftige  Kinder  ein  Schulfrühstück  nicht  vergessen
  werden.
edem,  der  sich  mit  der  Ernährungsnot  der  Schulkinder  genauer
befaßt  und  sich  dabei  namentlich  bemüht,  den  Ursachen  der  Bedürftigkeit
näher  nachzuspüren,  dürfte  wohl  die  Überzeugung  reifen,  daß  wir  mit
unseren  Bemühungen  für  die  Schulkinder  fast  unbewußt  an  einem  tieferen
Probleme  rühren,  ohne  es  jedoch  in  seiner  unendlichen  Bedeutung  aufzurollen.
  Um  anzudeuten,  was  hier  gemeint  ist,  wird  es  am  besten  sein,
das  Resultat  einer  besonderen  Zusammenstellung  mitzuteilen,  die  auf
Grund  der  für  die  Schülerspeisung  für  Charlottenburg  angelegten  Auskunftsscheine,
  die  freundlichst  zur  Verfügung  gestellt  wurden,  gewonnen
wurde.  In  Charlottenburg  wird  seit  Herbst  1907  ein  Schulfrühstück  im
Winter  und  Sommer  an  etwa  420  Kinder  mit  Hilfe  des  Vaterländischen
Frauenvereins,  verteilt  und  außerdem  sind  in  diesem  Jahre  genaue  Erhebungen
  darüber  angestellt  worden,  wie  viele  Kinder  eines  Mittagsessens
  bedürfen.  Die  Auswahl  der  zu  speisenden  Kinder,  die  Aufsicht
und  Durchführung  der  Speisung  selbst  ist  dem  Vereine  Jugendheim,  einem
Nachmittagshorte  für  Knaben  und  Mädchen  unter  der  Leitung  von
Riuen  Gierke,  übertragen.  Für  die  Feststellung  der  Bedürftigkeit  sind
ier  bestimmte  Grundsätze  maßgebend.  Die  Gewährung  von  Mittagessen
soll  ausgeschlossen  sein,  wenn  der  Verdienst  der  Familie  ein  ausreichender
ist  und  die  Mutter  oder  eine  sonstige  Person  regelmäßig  ein  genügendes
Mittagessen  zubereitet.  Unterbleibt  jedoch  die  Zubereitung  eines  Mittagessens,
  so  werden  zunächst  Belehrungen  versucht,  falls  diese  fruchtlos,
die  Speisung  nur  mit  gleichzeitiger  Einziehung  eines  angemessenen  Beitrages
  gewährt.  Von  einer  Unterstützung  armer  Eltern  mit  Naturalien,
um  die  Ernährung  der  Kinder  zu  verbessern,  wird  Abstand  genommen,
diese  Kinder  werden  der  Speisung  zugeführt.  Nach  diesen  Grundsätzen  ausgewählt,
  wurden  im  Winter  1908/09  577  schulpflichtige  Kinder  aus  354
Familien  mit  zusammen  1589  Kindern,  und  zwar  389  vorschulpflichtigen,
897  schulpflichtigen  und  303  schulentlassenen,  zu  Mittag  gespeist.  Es
handelt  sich  also  durchweg  um  für  großstädtische  Verhältnisse  sehr
kinderreiche  Familien,  da  auf  eine  Familie  durchschnittlich  4,5  Kinder
entfallen.  Die  Verteilung  dieser  Kinder  auf  die  einzelnen  Familien
nach  der  Kinderzahl  und  Speisung  ist  aus  der  folgenden  kleinen  Zusammenstellung
  ersichtlich.