140  Geh.  Medizinalrat  Prof.  Dr.  Max  Rubner.

frühmorgens  zur  Arbeit  geben  und  die  Kinder  sich  selbst  überlassen.
Oft  besteht  eine  wirkliche  Not  im  pekuniären  Sinne  überhaupt  nicht  in
diesen.  igühen  Werden  diese  Kinder  in  der  Schule  gespeist,  und  nach
Schulschluß  sich  selbst  überlassen,  so  führt  das  wieder  zu  mancherlei
UÜbelständen.  Die  Speiseanstalt  ist  eine  Abfütterungsstelle,  auf  die  man
die  Kinder  ablädt,  die  außerdem  vollkommen  dem  Zufalle,  dem  Aufenthalt
  auf  der  Straße  usw.  überlassen  bleiben.  Hier  liegt  zweifelsohne
  neben  dem  Ernährungsmangel  eine  weit  wichtigere  Lücke  der
Kinderfürsorge  vor  Augen.

Sie  führt  uns  zu  einer  sehr  wichtigen  Ergänzung  einer  Schulspeisung,
die  auch  im  Vorberichte  sehr  zutreffend  beleuchtet  wurde:  zu  der  Forderung,
  daß  neben  der  Ernährung  der  Kinder  die  Beaussichtigung
und  Versorgung  durch  Kinderhorte  in  erzieherischer  Hinsicht  ganz  unabweislich
  *  Diese  erfüllen  eine  außerordentlich  segensreiche  Aufgabe,
die  als  ebenso  bedeutungsvoll  wie  die  Speisung  der  Kinder  allein  zu
betrachten  ist.  Hier  kann  für  die  Kinder,  die  ihre  Eltern  erst  des  Abends
zu  Hause  finden,  in  gesundheitlicher  und  ethischer  Hinsicht  ungemein
viel  erreicht  werden.  Im  Kinderhorte  machen  die  Schüler  ihre  Schularbeiten,
  lernen  Handarbeiten,  hier  wird  für  ihre  körperliche  und  geistige
Pllege  gesorgt.  Die  Kinderhorte  stellen  sich  das  Ziel,  auch  solche

inder  aufzunehmen,  deren  Eltern  durchaus  nicht  mittellos  sind  und,
wie  die  Erfahrung  lehrt,  oft  recht  gern  für  die  den  Kinderu  gebotene
Pflege  in  bescheidenem  Maße  zu  bezahlen  gewillt  sind.

Als  Hauptübelstand  der  Schülerspeisungen  aus  öffentlichen  Mitteln
macht  sich  überall,  wo  das  System  sehr  freigebig  gehandhabt  wird,  der
Mißbrauch  dieser  Institutionen  geltend.  Man  weiß  aus  Erfahrung,
daß  namentlich  mit  Bezug  auf  das  erste  Frühstück  sehr  häufig  nicht
Armut  die  alleinige  Ursache  ist,  wenn  die  Kleinen  ohne  Ernährung  in
die  Schule  geschickt  werden,  sondern  daß  die  Nachlässigkeit  der  Erzieher,
Unordnung  im  Haushalte,  zu  spätes  Aufstehen  der  Kinder  einen  großen
Anteil  an  diesen  übelständen  haben.  Es  liegt  durchaus  kein  Grund
vor,  aus  wohltätigen  Aufwendungen  und  öffentlichen  Mitteln  die  Nachlässigkeit
  der  Mutter  und  Familie  zu  unterstützen  und  zu  prämiieren.
Wird  erst  bekannt,  daß  die  Kinder  mit  Wahrscheinlichkeit  auf  ein  Frühstück
  in  der  Schule  rechnen  können,  so  wird  die  Zahl  der  ungespeisten
Kinder  bald  die  größten  Dimensionen  annehmen.  Für  den  Mangel
einer  Mittagsspeisung  liegt  der  Grund  vielfach  in  dem  Berufe  der
Mutter  oder  der  Eltern  überhaupt.  Wenn  Mann  und  Frau  des
Morgens  ihren  Beruf  in  einer  Fabrik  antreten,  fällt  natürlich  für  die
Kinder  zum  mindesten  die  warme  Mittagsmahlzeit  aus  und  sie  werden

ünstigstenfalls  mit  ein  paar  belegten  Brötchen  abgefunden.  Auch  in
polchen  Fällen  braucht  nicht  die  Not  der  Familie  Ursache  der  schlechten
Ernährung  des  Kindes  zu  sein.

Von  allen  diesen  Fällen  sind  natürlich  diejenigen  zu  scheiden,  in  denen
wirkliche  Not  und  unverschuldete  Armut  vorliegt.  Im  einzelnen  Falle  die
Entscheidung  zu  treffen,  was  verschuldete  und  unverschuldete  Armut  sei,
wird  sehr  schwierig  sein.  Es  ist  klar,  daß  die  schlechte  Ernährung  der
Kinder  ganz  allgemein  als  ein  öffentlicher  Übelstand  zu  bezeichnen  ist,
daß  aber  natürlich  daraus  noch  nicht  die  Pflicht  abzuleiten  ist,  für  alle