146  Geh.  Medizinalrat  Prof.  Dr.  Max  Rubner.

ich  den  Rahmen  meiner  Darlegungen  erschöpft;  ich  hoffe  gezeigt  zu
haben,  daß  in  der  Schulspeisung  eine  Frage  der  Volksernährung  anegriffen
  werden  kann,  die  für  die  gesundliche  Entwickelung  unserer

ation  von  größter  Bedeutung  ist,  die  ferner  gerade  in  dem  Stadium
unserer  sozialen  Entwickelung  besonders  zeitgemäß  ist,  eine  Materie,  die
dank  dem  Schutze,  den  sie  für  die  Kinder  anstrebt,  für  jeden  fühlenden
Menschen  ein  befriedigendes  Feld  zur  Betätigung  humanitärer  Gesinnung
  bietet.

Im  Einverständnisse  mit  dem  Herrn  Referenten  wird  zur  Erläuterung
besonderer  Vorschläge,  deren  Verwirklichung  eine  Hebung  der  Ernährungsverhältnisse
  in  kinderreichen  Arbeiterfamilien  bewirken  könnte,  noch
folgendes  ausgeführt.

Offentliche  Speisungseinrichtungen  für  Schulkinder  in  oder  in  Verbindung
  mit  Kinderhorten  kommen  hauptsächlich  für  Familien  in  Betracht,
  in  denen  Mann  und  Frau  außer  Hause  erwerbstätig  sind  oder
die  Mutter  als  Witwe  oder  Eheverlassene  einem  Erwerbe  nachgehen
muß.  Außerdem  wird  eine  öffentliche  Speisung  für  Kinder  von  Familien
einsetzen  müssen,  in  denen  eine  Vernachlässigung  der  Aufzucht  oder  eine
ganz  unzureichende  Erfüllung  der  Nährverpflichtung  vorliegt.  Im  Allgemeinen
  werden  jedoch  unsere  Bemühungen  darauf  gerichtet  sein  müssen,
für  kinderreiche  Arbeiterfamilien  die  Erziehungsaufgabe  der  Eltern  und
namentlich  der  Mutter  zu  erleichtern.  Die  Kindererziehung  muß  doch
als  der  oberste  Beruf  der  Frau  angesehen  werden  und  in  keiner  Volksschicht
  ist  den  Frauen  dieser  Beruf  so  erschwert,  ja  fast  unmöglich  gemacht,
  als  in  kinderreichen  Arbeiterfamilien.  Ist  eine  große  Kinderschar
  vorhanden,  sind  namentlich  vorschulpflichtige  Kinder  da,  so  kann
die  Frau  trotz  des  unzureichenden  Einkommens  des  Mannes  schwer
Nörkkarbeit=  aufnehmen,  höchstens  läßt  sich  die  Zeit  für  gelegentliche

ienste  bei  anderen  Familien,  dann  auch  zu  Zeitungsaustragen  oder
Heimarbeit  erübrigen.  Das  Einkommen  aus  dieser  Nebenbeschäftigung
der  Frau,  die  gerade  ein  höheres  Einkommen  zur  Ernährung  ihrer
Kinder  braucht,  ist  stets  geringer  als  der  Verdienst  des  fabriktätigen
Mädchens  oder  der  kinderlosen  Arbeiterfrau.  Noch  ungünstiger  werden
die  Verhältnisse  durch  die  eigenartigen  Einkommensverhältnisse  des  Lohnarbeiters
  gegenüber  den  kleinen  Beamten  und  vielfach  auch  den  Gewerbetreibenden.
  Der  Lohnarbeiter  erhält  im  jugendlichen  Alter  namentlich
  bei  fast  rein  körperlicher  Arbeit  sein  größtes  Einkommen,  das  im
späteren  Alter  bei  abnehmenden  Körperkräften  trotz  einer  zahlreichen.
Familie  vielfach  sinkt.  Hier  liegt  der  wesentliche  Unterschied  gegenüber
dem  kleinen  Beamten,  der  vom  20.—30.  Lebensjahre  vielfach  ein  geringeres
  Einkommen  als  ein  einfacher  Handarbeiter  besitzt,  aber  doch
weiß,  daß  mit  der  Zunahme  der  Familie  das  Einkommen  langsam
aber  sicher  steigen  wird.  Dieses  verhältnismäßig  hohe  Einkommen  des
Lohnarbeiters  in  jungen  Jahren,  vielfach  noch  unverheiratet,  das  Anewöhnen
  an  die  verhältnismäßig  reichlich  zur  Verfügung  stehenden
Mittel,  während  bei  Familienzuwachs  das  Einkommen  böchstens  gleichbleibt,
  ist  wohl  bie  Hauptursache  der  trostlosen  Ernährungsverhältnisse
in  vielen  kinderreichen  Arbeiterfamilien.