I.  Die  Ernährungsverhältnisse  der  Volksschulkinder.  147

Die  Kinderaufzucht,  und  namentlich  die  Ernährung  der  Kinder  in
diesen  Familien  zu  erleichtern,  ist  wohl  eines  der  schwierigsten,  aber  auch
zugleich  eines  der  wichtigsten  Probleme.  Das  Sinken  der  Geburtenziffer
  der  etwas  besser  situierten  Schichten  von  Arbeiterfamilien  hat  in
diesen  Verhältnissen  seine  Begründung.  Man  reguliert  eben  die  Kinderzahl,
  um  den  wachsenden  Aufgaben  der  Kinderaufzucht  bei  fast  gleichbleibendem
  Einkommen  entsprechen  zu  können.  In  öffentlichen  Betrieben,
namentlich  bei  kommunalen  Betrieben,  hat  man  diesen  Schwierigkeiten  in
Arbeiterfamilien  durch  nach  der  Kinderzahl  abgestufte  Familienzuschüsse
zu  begegnen  gesucht.  So  ist  man  z.  B.  in  Crefeld  und  auch  in  anderen
Städten  in  ähnlicher  Weise  vorgegangen.  Auch  weitergehende  Vorschläge
sind  schon  aufgetaucht.  Unlängst  hat  B.  Rottländer  in  einer  kleinen
Schrift  „Kinderunterstützungsgesetz  und  Junggesellensteuer“  die  gesetzliche
  Errichtung  von  Kinderunterstützungskassen  vorgeschlagen,  um  durch
Beiträge  jedes  Mannes  und  jeder  Frau  in  der  Zeit  vom  16.  bis  zum
24.  Lebensjahre  Erziehungszuschüsse  etwa  in  der  Höhe  von  etwa  25  Pf.
pro  Tag  und  Kind,  hauptsächlich  für  Arbeiterfamilien  gewähren  zu
können.  Diese  und  ähnliche  Vorschläge  sind  zurzeit  wohl  schwer
realisierbar.

Aussichtsvoller  erscheint  es  einstweilen,  eine  Modernisierung  unserer
sonst  so  guten  individuellen  Armenpflege  vorzunehmen.  Durch  die  Invalidenversicherung
  und  in  Bälde  auch  durch  die  staatliche  Witwen=  und
Waisenversorgung  ist  und  wird  noch  der  Armenetat  der  Städte  verringert
  werden.  Es  könnte  nun  ein  weiterer  Schritt  auf  dem  Wege
der  Umwandlung  charitativer  Fürsorge  in  zielbewußte  Verhütung  einer
Verarmung  getan  werden.  In  diesem  Sinne  könnten  die  Armenbehörden,
um  spätere  Lasten  zu  vermeiden,  nichts  besseres  tun,  als  kinderreichen
Familien,  für  die  der  Verdienst  des  Mannes  nicht  genügt,  die  Arbeitskraft
der  Frau  jedoch  in  der  Kinderfürsorge  erschöpft  ist,  Erziehungsbeiträge,
bezw.  Ernädrungsbeiträge  zu  gewähren.  Hierbei  sollte  jedoch  nicht  der
ortsübliche  Tagelohn,  sondern  das  physiologisch  berechnete  Ernährungsminimum
  als  Richtschnur  dienen.

Bestimmte  Umstände  tragen  ferner  oft  wesentlich  dazu  bei,  eine  annähernd
genügende  Ernährung  der  Kinder  in  Arbeiterfamilien  plötzlich  zu  gefährden,
vor  allem  dann,  wenn  der  Vater  als  der  Ernährer  der  Familie  arbeitsunfähig
  wird,  für  längere  weät  erkrankt  und  für  die  Dauer  der  Erkrankung
  von  der  Krankenkasse  ohne  Rücksicht  auf  die  besonderen  Verhältnisse
  in  diesen  Familien  nur  60%  des  Tagelohns  als  Krankengeld
erhält.  40%  weniger  Einkommen  zwingt  diese  Familien  geradezu,  um
bei  den  besonderen  Anforderungen  einer  Krankheit  die  Kinder  nicht
vollständig  verhungern  zu  lassen,  zur  Kontrahierung  von  Schulden,  die
Luter  kaum  getilgt  werden  können.  In  vielen  Schriften  über  die  Hausaltsführung

  in  Arbeiterfamilien,  und  namentlich  in  einer  kürzlich  erschienenen
  Schrift  von  Fräulein  Dr.  Conrad  über  Haushaltsrechnungen
in  Münchener  Arbeiterfamilien  wird  hervorgehoben,  daß  von  dem  Zeitpunkte
längerer  Erkrankung  des  Familienvaters  an,  Not  und  Elend  in  Arbeiterfamilien
  meist  ihren  Einzug  hielten  und  nun  nicht  mehr  zu  bannen  waren.

In  diesen  Familien  liegen  daher  besondere  Verhältnisse  vor,  und
hier  sollten,  wie  man  auch  versicherungspflichtigen  Wöchnerinnen  den