148  Geh.  Medizinalrat  Prof.  Dr.  Max  Rubner.

vollen  Tagelohn  vielfach  gewährt,  die  Krankenkassen  diesen  Familienvätern
  den  vollen  Tagelohn  als  Krankengeld  zu  überweisen  berechtigt
werden.  Die  Gefahr  einer  Simulation  kann  gerade  bei  Familienvätern
kaum  eine  Rolle  spielen,  und  es  könnte  auch  dieser  durch  Abgabe  von
Naturalien  oder  durch  Zuweisung  von  Bons  für  den  Bezug  von  Nahrungsmitteln
  von  städtischen  Markt--  und  Verkaufshallen  begegnet  werden.

hnliche  Schwierigkeiten  entstehen  in  Arbeiterfamilien  im  FSaue  der
Erkrankung  der  Mutter.  Erfreulicherweise  sind  jetzt  Krankenkassen  vielfach
  bemüht,  den  Hauspflegedienst,  bezw.  die  Einstellung  von  Hauspflegerinnen
  in  Familien,  die  für  die  Dauer  der  Erkrankung  der  Mutter
die  Haushaltsführung  übernehmen,  zu  organisieren,  aber  wir  sind  erst
auf  diesem  Gebiete  wie  auf  dem  des  Wochenpflegewesens  in  den  ersten
Anfängen.  Alle  interessierten  Organisationen,  Kommunen,  Krankenkassen
  und  Invalidenversicherungsanstalten  sollten  hier  zusammenwirken,
um  den  Haus=  und  Wochenpflegedienst  namentlich  in  industriereichen
Städten  zu  ordnen.

Liegen  so  besondere  Verhältnisse  vor,  wie  Erkrankung  eines  der
beiden  Eltern  oder  gar  beider  Eltern,  so  sollte  der  Bezug  besonders
billiger  Lebensmittel  seitens  der  Kommunen  erleichtert  werden.  Zum
Teile  geschieht  die  Abgabe  von  Lebensmitteln  von  einigen  Armenbehörden,
  aber  ein  Ausbau  nach  dieser  Richtung  hin  wäre  überaus
wünschenswert.

Im  Erkrankungsfalle  kommt  jedoch  noch  eine  andere  Art  von
Fürsorge  in  Betracht.  Ist  die  Mutter  nur  vorübergehend  erkrankt  oder
sind  sonst  Schwierigkeiten  vorhanden,  die  ein  besonderes  Kochen  für  bestimmte
  Mahlzeiten  erschweren,  so  sollte  der  Bezug  guter  billiger  Nahrung
von  städtischen  oder  privaten  Volksküchen  für  diese  Familien  auf  irgend
eine  Weise  ermöglicht  sein.  Das  Volksküchenwesen  ist  im  Deutschen
Reiche  im  allgemeinen,  namentlich  jedoch  in  Norddeutschland  recht  wenig
entwickelt.  In  der  Festschrift  der  preußischen  Städteverwaltungen  sind
nur  45  Städte  angeführt,  die  Volksküchen  besitzen.  Nur  13  Städte
weisen  kommunale  Einrichtungen  auf,  zumeist  sind  es  private  Volksküchen,
  die  sich  städtischer  Zuschüsse  erfreuen.  Aber  auch  in  den  anderen
Bundesstaaten  ist  die  Zahl  der  Volksküchen  eine  sehr  geringe.  Nach

eststellungen  der  Zentralstelle  finden  wir  kaum  in  20  außerpreußischen

tädten  Einrichtungen  dieser  Art.  Andere  Staaten,  wie  namentlich
die  Schweiz  und  auch  Osterreich  mit  seiner  vorbildlichen  Volkskücheneinrichtung
  in  Wien  haben  wesentlich  leistungsfähigere  Organisationen.
Eine  Ausgestaltung  des  Volksküchenwesens  von  Seiten  der  Städte  und
privater  Organisationen  wäre  auch  für  die  Kinderernährung  von  günstigem
Einflusse,  besonders  dann,  wenn  die  Speisenabgabe  für  Familien  oder
das  Einnehmen  von  Mahlzeiten  für  ganze  Familien  in  den  Räumen
der  Volksküche  selbst  erleichtert  wird.  Der  Haushaltungsunterricht  für
schulentlassene  Mädchen  könnte  in  vielen  Fällen  ganz  zweckmäßig  mit
einfachen  Volksküchen  besonders  für  Familienküchen  kombiniert  werden.

In  dem  Bestreben,  die  Ernährungsmöglichkeiten  in  kinderreichen
Familien  zu  erleichtern,  muß  noch  eine  besondere  Einrichtung  hervorgehoben
  werden.  Ist  das  Einkommen  einer  Arbeiterfamilie  so  gering,
daß  es  kaum  oder  überhaupt  nicht  für  die  notwendigsten  Bedürfnisse