I.  Die  Ernährungsverhältnisse  der  Volksschulkinder.  149

ausreicht,  so  ist  auch  kein  Geld  vorhanden,  um  im  Falle  der  Erkrankung
eines  der  Kinder  ärztlichen  Rat  heranzuziehen.  ie  Ausbreitung  der
verschiedenen  Infektionskrankheiten  in  diesen  Familien  und  auch  der
Tuberkulose  ist  auf  diese  unzureichende  ärztliche  Hilfeleistung  zurückzuühren.
  Für  die  Belehrung  der  Familien,  für  die  Heilung  erkrankter
amilienmitglieder  und  daher  auch  für  die  Hebung  des  Ernährungszustandes
  im  allgemeinen  ist  die  Einführung  der  sogenannten  Familienversicherung
  von  allergrößter  Bedeutung.  Sozial  gerichtete  Arbeitgeber
sind  zuerst  mit  der  Organisation  einer  Familienversicherung  in  ihren

etriebskrankenkassen  vorgegangen.  Ungefähr  40  Betriebskrankenkassen
mit  Familienversicherung  sind  bereits  vorhanden.  Ortskrankenkassen
jedoch  haben  sich  bisher  nur  spärlich  an  diese  Fürsorge  herangewagt.
Die  größte  Krankenkasse  des  Reiches,  die  Leipziger  OltsKrankenkasse  und
auch  die  leistungsfähige  Ortskrankenkasse  in  Stuttgart  haben  z.  B.  Familienversicherung
  mit  bestem  Erfolg  eingeführt.  Namentlich  für  Stuttgart
hat  Stadtschularzt  Dr.  Gastpar  dargetan,  wie  erst  durch  die  Familienversicherung
  die  von  den  Schulärzten  gefundenen  Gesundheitsschäden
an  den  Schulkindern  beseitigt  werden  können.  Ftt  der  Schularzt
einen  schlechten  Ernährungszustand  des  Kindes,  so  ist  durch  die  Verbindung
  mit  dem  Kassenarzt  der  “]“*“37O  die  Möglichkeit
gegeben,  die  Ernährungsverhältnisse  durch  Belehrung  und  Benützung
von  Fürsorgeeinrichtungen  zu  verbessern.  Aber  auch  bei  Erkrankung
der  Arbeiterfrau  wird  erst  nach  allgemeiner  Einführung  der  Familienversicherung
  bei  allen  Orts-,  Betriebs=  und  Knappschaftskrankenkassen
die  Gewähr  für  eine  schnelle  Heilung  gegeben  sein,  außerdem  ist  die
Gefahr  einer  Störung  der  Haushaltsführung  durch  Einstellung  einer  Hauspflegerin,
  Zuwendung  besonderer  Unterstützungen  im  Krankheitsfall
auf  Grundlage  einer  Familienversicherung  viel  geringer  und  sind  überhaupt
  die  Ausgaben  für  besondere  Verhältnisse  auf  die  große  Masse
der  versicherungspflichtigen  Personen  verteilt.  Die  eigenartigen  Einkommensverhältnisse
  der  Ernährer  kinderreicher  Familien  verlangen
jedoch  auch,  daß  die  durch  die  allgemeine  Einführung  der  Familienversicherung
  entstehenden  Lasten  nicht  allein  auf  ihre  wenig  tragfähigen
Schultern,  sondern  auf  alle  Kassenmitglieder  gleichmäßig  verteilt  werden
und  daß  auch  die  Arbeitgeber  Beiträge  leisten  sollen.  Gerade  die  Beitragsleistungen
  unverheirateter  jüngerer  Arbeiter  beiderlei  Geschlechts  und
der  Arbeitgeber  würden  nur  ein  gerechter  Ausgleich  gegenüber  der  unzureichenden
  oder  überhaupt  fehlenden  Erhöhung  des  Einkommens  mit
zunehmendem  Alter  sein.

Vielfach  sind  Speisungseinrichtungen  für  Schulkinder  nur  in  den
Wintermonaten  vorgesehen.  Diese  Schreter  fällt  mit  der  Arbeitslosigkeit
  vieler  Berufe  zusammen.  ie  Erhebungen  der  Zentralstelle
aben  jedoch  den  Nachweis  erbracht,  daß  die  Ernährungsnot  zahlreicher
inder  das  ganze  Jahr  hindurch  besteht,  daß  aber  allerdings  je  nach
dem  Umfange  der  Arbeitslosigkeit  für  die  Wintermonate  oder  manchmal
nur  für  einige  Wochen  besondere  Notstände  vorhanden  sind.  Einrichtungen
  allgemeiner  Natur,  wie  Kinderhorte  mit  Speisungen,  werden  der
Ernährungsnot  der  Kinder  bei  Arbeitslosigkeit  der  Eltern  schwer  genügen
können.  Für  diesen  Fall  werden  alle  die  vorerwähnten  Einrichtungen

Schriften  d.  Zentralstelle  f.  Volkswohlfahrt.  N.  F.  Nr.  4.  11

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