150  Geh.  Medizinalrat  Prof.  Dr.  Max  Rubner.

in  erhöhtem  Umfang  eintreten  müssen,  um  drohender  Unterernährung
vorzubeugen.  Immerhin  ist  es  möglich,  daß  noch  besondere  Fürsorgeeinrichtungen
  notwendig  sind,  die  alle  dahin  gerichtet  sein  müssen,  ein  Hungern
schulpflichtiger  Kinder  und  überhaupt  der  Kinder  dieser  Familien  zu
verhüten.  Die  Kommunen  wie  die  Versicherungsanstalten  haben  ein
besonderes  Interesse  daran,  den  städtischen  Arbeiternachwuchs  vor
Heiten  gänzlich  unzureichender  Ernährung  zu  schützen.  Die  Frage  der
rbeitslosenversicherung,  die  ja  auch  vielfach  von  Kommunen  einer
Lösung  zugeführt  wurde,  gehört  ebenfalls  zu  diesen  Fürsorgeeinrichtungen.
Die  Ernährungsverhältnisse  in  kinderreichen  Arbeiterfamilien  mußten
aus  dem  Grunde  etwas  eenauer  besprochen  werden,  weil  selbst  für
Charlottenburg  nach  dem  Vorberichte  der  Zentralstelle  der  Nachweis  erbracht
  wurde,  daß  es  sich  bei  den  gespeisten  Kindern  hauptsächlich  um
die  Mitglieder  kinderreicher  Arbeiterfamilien  handelt.  Kann  die  Frau
bei  vielen  Kindern  nicht  auf  Arbeit  gehen,  so  sind  besondere  Fürsorgeeinrichtungen
  und  Erziehungserleichterungen  gerade  in  diesen  Familien
wichtiger  als  in  anderen,  in  denen  beiderseits  erwerbstätige  Eltern  von
Kinderhorten  und  ähnlichen  Einrichtungen  Gebrauch  machen  können.
Es  sind  schwierige  Fragen,  die  hier  auftauchen,  aber  nur  auf  dem  Wege
einer  Familienfürsorge,  die  den  Grundpfeiler  alles  stactichen  Lebens  —
die  Familie  —  zu  kräftigen  und  für  ihre  Aufgaben  zu  befähigen  trachtet,
wird  der  Kindernot  im  weitesten  Sinne  des  Wortes  ein  Ende  gemacht
werden  können.

Leitsätze.

1.  Die  Erhebungen  der  Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt  haben  die
bereits  bekannten  Klagen,  daß  die  Ernährung  der  Schulkinder  in  allen
Kulturländern,  so  auch  bei  uns  in  Deutschland,  besonders  in  den  Städten
in  Industriebezirken  eine  mangelhafte  ist,  vollauf  bestätigt.

2.  Die  bisher  durch  private  Wohltätigkeit  und  durch  Kommunen  ins
Leben  gerufenen  Einrichtungen  von  Schülerspeisungen  sind  nicht  umfassend
  genug,  um  die  vorhandenen  Übelstände  zu  beseitigen.

3.  Die  ungenügende  Ernährung  der  Kinder  hindert  den  Erfolg  des
Schulunterrichts  hinsichtlich  der  Wissensausbildung  wie  hinsichtlich  der
ethischen  Erziehung;  sie  schädigt

4.  die  körperliche  Entwickelung  der  heranreifenden  Jugend,  mindert
die  Wehrkraft  und  bringt  gesundheitliche  Gefahren  dauernder  Art.

5.  Es  liegt  ein  öffentliches  Interesse  vor,  die  Speisungen  von  Kindern
erwerbstätiger  Eltern  zu  fördern.  Es  empfiehlt  sich  nicht  nur,  die
schlecht  genährten  Kinder  erwerbstätiger  Eltern  zu  speisen,  sondern  im
Interesse  des  Kinderschutzes  auch  diejenigen,  die  durch  Vernachlässigung.
der  Familie  heruntergekommen  sind.  In  beiden  Fällen  sollen  die  Kosten
von  den  Eltern  möglichst  eingezogen  werden.

6.  Die  beste  Form  der  Schülerspeisung  läßt  sich  in  Kombination  mit
Kinderhorten  bewirken,  deren  Vermehrung  aus  erzieherischen  Gründen
nicht  nur  wünschenswert,  sondern  in  industriereichen  Orten  absolut
erforderlich  erscheint.