II.  Diskussion.  159

speisung  in  großem  Umfange  vom  Standpunkte  der  Verwaltung
aus  obwalten,  und  die  Frage  aufzuwerfen.  ob  denn  tatsächlich  diese
Schulspeisung  nun  das  Ideal  ist,  oder  ob  sich  nicht  noch  andere  Maßnahmen
  denken  lassen,  die  weit  besser  geeignet  sind,  den  erstrebten  Zweck
zu  erreichen.

Meine  Damen  und  Herren!  Man  wird  nicht  vergessen  dürfen,  daß
durch  solche  Schulspeisung  das  Verantwortlichkeitsgefühl  der  Eltern
doch  sehr  wesentlich  herabgemindert  wird:  die  Eltern  verlassen  sich  mit
der  Zeit  darauf,  daß  für  die  Kinder  von  anderer  Seite  gesorgt
wird,  und  dabei  ist  es  mit  dieser  Herabminderung  des  Verantwortlichkeitsgefühls
  allein  ja  leider  nicht  getan!  Wir  müssen  bedenken,
  daß  es  von  der  Vernachlässigung  der  Ernährung  des  Kindes
bis  zu  derjenigen  der  gesamten  Erziehung  des  Kindes  nur  ein  kleiner
Schritt  ist,  und  so  könnten  wir  leicht  zu  dem  für  das  öffentliche  Leben
ebenso  unerwünschten  Zustand  kommen,  daß  die  Zahl  der  verwahrlosten
Kinder  in  erschreckendem  Maße  zunähme

Meine  Damen  und  Herren!  Ich  glaube  auch  nicht,  daß  die  Schulspeisung
  ausreicht,  den  Erfolg  zu  bringen,  den  man  von  ihr  erwartet.
Es  spielen  ja  in  diese  Ernährungefrage  noch  ganz  andere  Momente
von  großer  Bedeutung  hinein,  insbesondere  die  Wohnungsfrage  und
die  allgemeinen  häuslichen  Verhältnisse,  die  häufig  die  Erfolge  einer
Schulspeisung  in  Frage  stellen  werden.  Ich  meine,  man  wird  hier  zu
einem  anderen  Mittel  greifen  müssen,  und  das  ist  eine  größere  Ausdehnung
  der  Erholungspflege  der  Kinder,  die  Herausnahme  der
Kinder  aus  ihren  Verhältmissen  unter  Entsendung  in  gesunde  Waldluft
und  dauernde  gute  Kost.  Dieser  Maßnahme  gegenüber  lassen  sich  die
eingangs  geäußerten  Bedenken  nicht  entgegenhalten.  Für  die  Eltern
kommt  die  Übernahme  der  Kurkosten  ihrer  Vermögenslage  wegen  überhaupt
  nicht  in  Betracht;  man  nimmt  ihnen  deswegen  keine  Sorge  ab,
die  sie  von  Rechts  wegen  selbst  tragen  müßten.  Hier  wird  die  gesamte

ürsorge  unter  dem  Gesichtswinkel  einer  besonderen  Maßnahme  zur

ebung  annormaler  Zustände  (Kränklichkeit,  Unterernährung  usw.)  bestätigt,
  und  wie  sich  soziale  Fürsorge  zwecks  Erhaltung  der  Selbständigkeit
  und  des  Selbstvertrauens  bei  der  Unterstützung  in  normalen
Lebenslagen  die  größte  Beschränkung  auferlegen  muß,  so  ist  es  ihre
schönste  Pflicht,  zu  Zeiten  außergewöhnlicher  Verhältnisse,  insbesondere
von  Krankheiten,  weitmöglichst  zu  helfen.

Meine  Damen  und  Herren!  Wenn  wir  soweit  kommen,  daß  wir
viel  mehr  Kinder,  als  heute  in  den  Ferienkolonien  untergebracht  werden,
in  die  Erholungsheime  entsenden,  dann  wird  die  Schulspeisung  vielleicht
auch  nicht  mehr  so  notwendig  sein.  Ein  unterernährtes  Kind  wird
nach  einem  solchen  Aufenthalt  in  der  Erholungspflege  viel  standhafter
sein  in  der  Zeit,  wo  es  sich  nicht  mehr  in  der  Erholungspflege  befindet,
wo  es  zu  Hause  ist.  Aber  freilich,  bei  der  Erholungspflege,  die  sich
wohl  zweifellos  als  ein  radikaleres  Mittel  darstellt  als  die  Schulspeisung,
tritt  die  Geldfrage  noch  mehr  in  den  Vordergrund,  denn  es  ist  klar,
daß  eine  solche  Erholungapflege  wesentlich  teurer  ist  als  die  Schulspeisung.

Hier  sind  wir  aber  in  der  glücklichen  Lage,  auf  einem  Felde  arbeiten
zu  können,  das  die  allgemeinen  Sympathien  der  Offentlichkeit  für