164  Helene  Simon.

Gelder  zu  einer  ausreichenden  Speisung  herkommen,  in  unserer  Zeit
der  Finanznöte?  Man  mache  der  Offentlichkeit  klar,  was  hier  an
wirtschaftlichen  und  sittlichen  Zukunftskräften  auf  dem  Spiele  steht,
und  welche  Verschwendung  es  ist,  Millionen  für  die  Schulen  aufzuwenden,
  ohne  daß  die  Kinder  in  der  Lage  sind,  den  richtigen  Nutzen
davon  zu  ziehen.  Hat  uns  doch  der  Herr  Referent  anschaulich  darauf
verwiesen,  wie  die  Schärfe  des  Denkens,  wie  Gedächtnis  und  Auffassungsvermögen,
  wie  die  Freude  an  Spiel  und  Turnen  durch
die  ungenügende  Ernährung  leidet.  Prägen  wir  dem  öffentlichen
Bewußtsein  ein,  daß  hier  etwas  Entscheidendes  geschehen  muß,
und  Staat,  Gemeinde  und  freie  Liebestätigkeit  werden  gemeinsam
  die  Mittel  leicht  aufbringen  können,  sofern  sie  erst  dazu  verpflichtet
  sind.  Ein  Teil  der  Auslagen  wird  sich  auch  durch  bezahlte
Portionen  decken  lassen.

Die  Schulspeisung  muß  vorgeschrieben  werden  überall  da,  wo
sich  das  Bedürfnis  danach  zeigt.  Wie  es  festgestellt  wird,  und
wie  ihm  im  einzelnen  abzuhelfen  ist,  muß  von  Fall  zu  Fall
entschieden  werden  und  ist  an  dieser  Stelle  nicht  zu  erörtern.  Sicher
ist,  daß  das  Notwendige  nur  dann  geschehen  wird,  wenn  eine  Verpflichtung
  dazu  vorliegt.  Dementsprechende  verpflichtende  gesetzliche  Vorschriften
  halte  ich  auf  Grund  des  jetzt  vorliegenden  Tatsachenmaterials
noch  für  viel  nötiger,  als  ich  bisher  glaubte.  Wie  können  die  Ernährungsverhältnisse
  der  Volksschulkinder  gebessert  werden?  Die  Antwort  hierauf  ist
uns  heute  nicht  gegeben  worden.  Namentlich  ist  sie  auch  im  Vorbericht  in
der  Form  hinausgeschoben,  daß  man  sagt:  Es  müsse  einmal  auf  das
Hortsystem  übergegriffen  und  andererseits  die  Lage  der  gesamten  Familien
  gehoben  werden,  damit  die  Not  der  Kinder  schon  vor  der  Schulpflicht
  schwinde.  Auf  den  hierzu  angegebenen  Weg  muß  an  anderer
Stelle  eingegangen  werden.  Nur  soviel  sei  bemerkt,  daß  er  eine  grundsätzliche
  und  praktische  Reform  unserer  Armenpflege  bedeuten  würde,  zu
der  wir  in  absehbarer  Zeit  nicht  gelangen  werden.  Die  Fürsorge  für
die  vorschulpflichtigen  Kinder  stellt  ein  Problem  für  sich  dar,  zu  dessen
Behandlung  der  Herr  Referent  sehr  beachtenswerte  Vorschläge  gemacht
hat.  Auch  sind  wir  uns  alle  einig  darüber,  daß  es  wünschenswert
wäre,  den  Stand  der  ganzen  Volksfamilie  so  zu  heben,  daß  alle  Eltern
in  die  Lage  gelangen,  für  ihre  Kinder  selbst  zu  sorgen.  Das  aber,  verehrte
  Anwesende,  würde  die  Lösung  des  Problens  der  Armut,  die
Lösung  der  sozialen  Frage  bedeuten,  und  davon  sind  wir  noch  weit
entfernt.  Und  wir  können  und  dürfen  die  Schüler  der  Pflichtschule,  an
die  der  Staat  Ansprüche  stellt,  denen  Rechte  entsprechen,  die  unter
öffentlicher  Aufsicht  stehen,  nicht  Mangel  leiden  lassen,  weil  es  noch
andere,  schwerer  zu  erfüllende  Aufgaben  innerhalb  der  Familien  gibt.
Wohl  ist  die  Schulspeisung  nur  ein  Palliativ,  aber  ein  solches,  das,  indem
  es  dem  Schüler  hilft,  auch  das  Existenzminimum  der  gesamten
Jamilie  erhöht,  weil  den  Eltern  ein  Teil  ihrer  Last  abgenommen  wird.

enn  durch  das  Kinderschutzgesetz  Eltern  verhindert  werden,  ihre
Kinder  arbeiten  zu  lassen,  und  sehr  arme  Familien  erklären:  ja,  dadurch,
daß  die  Kinder  nicht  mitarbeiten  dürfen,  gehen  uns  10  Pf.  verloren;
für  diese  10  Pf.  haben  die  Kinder  weniger  zu  essen,  und  wenn  ich  der