Interlinedrversion.


Eigennamen.



scuria  —  stadel  „Scheuer“,  palatium  -—  phalinza
„Pfalz“,  spata  =  swert,  thorax  —  prunna  „Brünne‘“
u.  dgl.  m.

Die  bekannteste  Interlinearversion  ist  die  der

Benediktinerregel  aus  dem  Kloster  St.  Gallen  in
der  Schweiz.  Einige  Zeilen  daraus  werden  diese
Art  veranschaulichen:

Sciens  scriptum:  stultus  verbis  non  corwizzanti!
  kescriban?:unfruater?  wortun  nist*  koregitur
  et.  iterum  ;  percute  filium  tuum  virga

rihtit;  indi  afur6:  slah‘  chind  dinaz  kertu’
et  liberabis  animam  eius  a  morte.
indi  erlösis  s&amp;la  sina  fona  töde.

Zuletzt  ist  noch  der  Förderung  zu  gedenken,

die  unsere  Kenntnis  der  althochdeutschen  Sprache,
besonders  in  der  vorliterarischen  ältesten  Zeit,  aber
auch  noch  später  durch  die  bei  lateinischen  (und
griechischen)  Schriftstellern,  in  Urkunden  und  Gesetzessaminlungen
  überlieferten  Eigennamen  erfährt.
Für  die  althochdeutsche  Sprache  ist  diese  Quelle
weniger  von  Belang,  weil  wir  von  ihr  zahlreiche
literarische  Denkmäler  besitzen,  wohl  aber  kommt
sie  für  die  verschollenen  germanischen  Mundarten,
wie  Vandalisch,  Ostgotisch,  Burgundisch,  Langobardisch
  u.  s.  w.  in  Betracht,  für  die  uns  die  sprachlichen
  Quellen  ganz  fehlen.  Für  die  althochdeutsche
Zeit  sind  die  Eigennamen  von  Personen,  Ortschaften,
Flurgewannen  u.  s.  w.  mehr  von  kulturgeschichtlichem
  Wert;  sie  können  also  hier  nicht  näher  betrachtet
  werden.

I  Wissend  ?  geschrieben  ®  dumm  *  ne  ist  ist  nicht

5  gebessert  ®  aber-mals  7  mit  der  Gerte