Mhd.
Schriftsprache,


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einheitlichen  Gestaltung  entfernt;  jeder  Schreiber
verwendet  seine  ihm  geläufige  Mundart.  Seitdem
dringt  die  deutsche  Sprache  in  den  Urkunden  immer
  weiter  vor,  und  um  das  Jahr  1330  spätestens
ist  auch  bei  der  kaiserlichen  Kanzlei  ihr  Sieg  über
die  lateinische  Sprache  entschieden.  Trotz  mancher
  Rückschläge.  wie  der  Verbote  Karls  IV.  und
vieler  ‚geistlichen  Fürsten,  über  die  heilige  Schrift
deutsche  Bücher  abzufassen,  ist  ihr  Vordringen  nicht
mehr  aufzuhalten.  Auch  die  Urkunden  und  Aufzeichnungen
  der  Gerichte  werden  bald  deutsch  abgefasst;
  selbst  die  Reichshofgerichtskanzlei  nimmt
die  deutsche  Sprache  für  ihre  Erkenntnisse  an.
Zu  Anfang  schliesst  sich  naturgemäss  die  deutsche
Urkunde  eng  an  ihr  lateinisches  Vorbild  an;  um
die  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  indes  beginnt  in
einzelnen  grösseren  Kanzleien  wie  Mainz  und  Trier
sich  ein  regelmässiger  Kanzleistil  auszubilden,  später
bei  den  kaiserlichen  Kanzleien  (unter  Karl  IV.).
Wenn  auch  die  Kanzleisprache  noch  lange  keine  einheitliche
  in  Deutschland  war,  wie  wir  an  obigen  Beispielen
  sahen,  so  muss  doch  immerhin  eine  gewisse
Beeinflussung  von  seiten  der  kaiserlichen  Kanzlei
schon  gegen  das  Ende  des  Mittelalters  stattgefunden
  haben,  da  die  kaiserlichen  Urkunden,  die
Landfrieden  z.  B.,  auf  weiteste  Verbreitung  berechnet
  waren  und  stets  in  vielen  Abschriften  hergestellt
  wurden.  Aber  von  einer  einheitlichen  Schriftsprache
  sind  wir  deshalb  in  der  klassischen  Zeit
der  mittelhochdeutschen  Literatur  und  auch  nachher
  noch  weit  entfernt.  Sicher  sind  Anfänge  einer
Vereinheitlichung  der  Schriftsprache  vorhanden,

‘worauf  ja  die  weite  Verbreitung  der  poetischen

und  prosaischen  Erzeugnisse  in  jener  Zeit  drängte,