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berücksichtigen,  wie  Hugo  von  Trimberg  in  seinem
Renner  (s.  $  ı3,  S.  92)  es  um  das  Jahr  1300  ungefähr
  tut.

Der  verlorene  sprachliche  Mittelpunkt,  den  im
ı2.  und  ı3.  Jhd.  die  guten  Schriftsteller  abgaben,
sollte  aber  von  anderer  Seite  aus  wiedergewonnen
werden.  Zwei  Faktoren  sind  daran  beteiligt:  ı.  die
Kanzleien  der  Kaiser  und  der  hohen  wie  niederen
Reichsstände,  2.  die  prosaische  Sprache,  die  sich
durch  die  geschichtlichen,  belletristischen  und  Erbauungsschriften
  des  15.]hds.,  die  natürlich  für  weitere
Kreise  als  die  Heimat  der  Verfasser  bestimmt  waren,
herausgebildet  hatte.

Wir  haben  schon  früher  gesehen  $  ı2,S.  84  ff.),
wie  die  deutsche  Sprache  allmählich  die  lateinische
Sprache  in  den  Urkunden  zueist  der  südwestdeutschen
Städte,  dann  auch  der  kaiserlichen  Kanzleien  und,
in  ihrem  Siegeszug  im  Laufe  des  14.  Jahrhunderts
rasch  weiterschreitend,  auch  in  den  Urkunden  der
mitteldeutschen  Städte  und  der  Reichsfürsten  verdrängt.
  Um  das  Jahr  1350  sind  die  lateinischen
Urkunden  schon  in  der  Minderheit:  im  Stadtrecht
herrscht  die.  deutsche  Sprache  unbedingt;  ebenso
ist  sie  seit  Ludwig  dem  Baiern  (1314—  1347)  die
offizielle  Urkundensprache  der  kaiserlichen  Kanzlei.
Unter  Karl  IV.  (1346  1378)  endlich  beginnt  infolge
der  erhöhten  gesetzgeberischen  Tätigkeit  die  Ausbildung
  einer  eignen  deutschen  Kanzleisprache.

Die  vornehmste  und  einflussreichste  aller  Kanzleien
  war  naturgemäss  die  kaiserliche  Kanzlei,  deren
Sitz  im  14.  Jahrhundert  meistens  Prag  war,  wo  di«
luxemburgischen  Kaiser  residierten.  Die  in  Böhmen
eingewanderten  deutschen  Ansiedler  sprachen  aber
einen  mitteldeutschen  Dialekt;  daher  ist  die  Sprachie

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Die
Kanzleisprache.
