Buchdrucker-



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der  kaiserlichen  Kanzlei  in  der  Regel  auch  mitteldeutsch.
  Bekanntlich  aber  wechselten  die  Kaiser
im  Mittelalter  häufig  den  Sitz  ihrer  Hofhaltung,  und
die  Folge  davon  ist,  dass  auch  die  Schreiber  der
Kanzleien  wechseln  und  ihre  Mundart  in  den  Urkunden
  oft  zur  Geltung  bringen.  Diese  Wanderungen
des  kaiserlichen  Hofhalts  hatten  indes  den  Vorteil,
dass  die  Sprache  der  Kaiser  und  ihrer  Erlasse  weithin
  in  deutschen  Landen  bekannt  wurde  durch  den
unbestreitbaren  Einfluss,  den  die  persönliche  Anwesenheit
  des  Herrschers  auf  die  Gemüter  ausübt,
ganz  abgesehen  von  der  Verbreitung,  die  viele  kaiserliche
  für  das  Reich  bestimmte  Erlasse,  wie  die  Landfrieden,
  ohnedies  fanden.  So  kam  es,  dass  auch
dieKanzleien  der  hohenReichsfürsten  sich  bestrebten,
ihre  Sprache  derjenigen  der  kaiserlichen  Kanzlei
möglichst  anzupassen.  Infolge  der  Nachbarschaft
wurde  die  kursächsische  Kanzlei  am  ersten  beeinflusst,
  aber  auch  räumlich  weiter  abliegende  Kanzleien,
  wie  die  kurfürstli:hen  von  Mainz  und  Trier,

‚nahmen  sich  die  kaiserliche  Urkundensprache  zum

Muster.  Selbst  als  die  Kaiserwürde  an  die  Habsburger
  übergegangen  (1438)  und  die  Hofhaltung
nach  Oesterreich  verlegt  worden  war,  hielt  man  an
der  mitteldeutschen  Kanzleisprache  fest,  in  die  allerdings
  dialektische  Eigenheiten  der  Gegend  übergingen,
  unter  denen  das  obenerwähnte  ei  (au),  ou,
eu  für  bisheriges  i,  ü  iu  die  wichtigste  und  einschneidendste
  Neuerung  ist.

Mit  der  Erfindung  der  Buchdruckerkunst  um  die
Mitte  des  ı5.  Jahrhunderts  wird  das  Interesse  an  einer
allen  Deutschen  verständlichen  Gemeinsprache  bedeutend
  erhöht,  da  man  anfıng,  neben  den  lateinischen
auch  deutsche  Bücher  zu  drucken.  Wenn  auch  der