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älteste  bis  jetzt  bekannte  Druck,  das  Fragment  vom
Weeltgericht  (vgl.  Tafel  VII),  die  rheinfränkische
Mundart  aufweist  —  es  wurde  in  Mainz  aufgefunden
und  diente  als  Rückblatt  zum  Einheften  von  Akten  —
so  wurden  doch  weitaus  die  meisten  Drucke  der
ersten  Zeit  aus  lateinisch  geschriebenen  Werken
hergestellt,  und  wurde  einmal  ein  Werk  in  deutscher
Sprache  gedruckt,  so  verwandte  man  keine  über  den
Mundarten  stehende  Sprache,  wie  die  klassischen
Dichter  der  ersten  Blüteperiode  unserer  Literatur,
sondern  die  Drucker  blieben  im  allgemeinen  noch
an  ihrer  Mundart  haften,  obwohl  sich  Ansätze  zu
einem  „gemeinen  Deutsch‘  schon  um  diese  Zeit
finden.  Die  Kanzleisprache  allein  konnte  dafür  kaum
die  Grundlage  bieten,  da  der  in  ihr  vertretene  Gedankenkreis
  beschränkt  war  und  ihre  Ausdrucksweise
durch  viele  festgelegte  Formeln  beengt  wurde.

Daneben  gab  es  noch  eine  andere  Quelle,  aus
der  eine  den  deutschen  Stämmen  gemeinsame  Schriftsprache
  gewonnen  werden  konnte.  Das  war  der  im
14.  und  besonders  im  ı5.  Jahrhundert  reich  entwickelte
  Prosastil  in  den  historischen  Erzählungen
oder  den  geistlichen  Erbauungsschriften  und  Predigten.
  Auch  deutsche  Bibelübersetzungen  gab  es
schon  im  15.  Jahrhundert.

Demnach  waren  gegen  Ende  der  mittelhochdeutschen
  Periode  alle  Grundlagen  vorhanden,  um
das  Entstehen  der  von  den  Schriftstellern  und
Druckern  jener  Zeit  ersehnten  allgemein  verständlichen
  deutschen  Schriftsprache  zu  ermöglichen.
Der  Boden,  auf  dem  sie  erwachsen  sollte,  konnte
nur  das  Mitteldeutsche  sein,  einmal  weil  es  von
allen  deutschen  Mundarten  geographisch  die  weiteste
  Ausdehnung  hatte,  von  der  französischen

Das
Mitteldeutsche.
