und  die  vielfach  unterlassene  Bezeichnung  des  Umlauts:
  kunig,  fursten,  cronung  u.  s.  w.  Aber  im  allgemeinen
  ist  der  Lautbestand  und  der  Wortschatz
derjenige  der  andern  grossen  Kanzleien.

Die  Kanzleisprache  also,  von  der  uns  die  mitgeteilte
  Urkunde  eine  Probe  gibt,  war  das  Muster,
nach  dem  Luther  sich  seine  Sprache  schuf.  Seine
eigene  Aeusserung  darüber  in  seinen  Tischreden
lautet:  ‚„Zch  habe  keine  gewisse  sonderliche  eigne
Sprache  im  Deutschen,  sondern  brauche  der  gemeinen
deulschen  Sprache,  das  mich  beide,  Ober-  und  Niederländer
  (d.  h.  Ober-  und  Niederdeutsche)  verstehen
mögen.  Ich  rede  nach  der  Sächsischen  Canleelei,
welches  nachfolgen  alle  Fürsten  und  Könige  in  Deutschland.
  Alle  Reichstette  (=  städte),  Fürstenhöfe  schreiben
  nach  der  sächsischen  und  unsers  Fürsten  Cantzelei,
darumb  ists  auch  die  gemeinste  deutsche  Sprache.
Keiser  Maximilian  und  Kurfürst  Friedrich,  Herzog  zu
Sachsen,  haben  im  römischen  Reich  die  deutschen
Sprachen  also  in  eine  gewisse  Sprache  gezogen.“

Demnach  war  Luther,  auch  nach  seinem  eignen
Geständnis,  nicht  der  Schöpfer,  wohl  aber  der  Begründer
  der  neuhochdeutschen  Schriftsprache.  Er
war  wie  kaum  ein  anderer  dieser  Aufgabe  gewachsen.
Vielgewandert  in  Deutschlands  Gauen,  war  er  dem
Bann  seiner  eignen  Mundart  soweit  entrückt,  dass
er  wusste,  was  ihr  eigentümlich  und  was  ihr  mit
andern  deutschen  Mundarten  gemeinsam  war.  Aus
dem  Bauernstand  hervorgegangen,  aber  zum  Geistlichen
  erzogen,  Prediger  und  Universitätsprofessor,
beherrschte  er  die  Sprache  des  niederen  Volks  und
der  höheren  Kreise  in  gleichem  Masse.  Der  reiche
Schatz  der  deutschen  Sprache  an  treffenden  Redensarten,
  Sprichwörtern  und  Liedern  war  ihm  seit  seiner

Luthers
Sprachbe-

