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Wenn  nun  auch  die  genannten  Grammatiker
und  Gelehrten  das  Neuhochdeutsche  auf  den  gegen
die  Mundarten  abgegrenzten  und  geregelten  Standpunkt
  erhoben  haben,  so  drangen  sie  doch  zu  ihrer
Zeit  noch  nicht  allgemein  mit  ihren  Ansichten
durch.  Das  siebzehnte  Jahrhundert  blieb  im  wesentlichen
  bei  der  Theorie  stehen,  sprachlich  ist  es
abhängig  von  Autoritäten,  der  freien  Entwicklung
der  Sprache  wird  noch  wenig  Rechnung  getragen.
Das  wird  erst  im  18.  Jahrhundert  anders.  Nunmehr
wird  als  Richter  für  Sprachrichtigkeit  und  Sprachreinheit
  dergute  Gebrauch  aufgestellt;  die  Gelehrten
haben  die  Sprache  nicht  zu  machen,  sondern  »aur
festzustellen,  was  allgemein  üblich  und  daher  richtig
ist.  Am  Anfang  dieser  neuen  Entwicklung  stehen
Johann  Bödikers  „Grundsätze  der  deutschen
Sprache“,  denen  wir  verschiedene  noch  heute  gültige
Festsetzungen  verdanken:  den  Unterschied  zwischen
vor  und  für,  die  Bevorzugung  der  Verkleinerungssilbe
  -chen,  die  Regeln  für  den  Gebrauch  der  grossen
und  kleinen  Anfangsbuchstaben,  die  Anwendung  des
h  als  Dehnungszeichen  nach  Vokal  und  nach  t,  die
Setzung  von  Doppelkonsonanten  u.s.w.  Im  grossen
und  ganzen  ist  die  von  ihm  herrührende  Regelung
der  Rechtschreibung  bis  auf  unsere  Tage  gültig  geblieben.
  Er  findet  auch  heraus,  dass  die  Sprache
seit  Luther  sich  weiter  entwickelt  hat  und  erklärt,
dass  viele  Wörter  aus  seiner  Bibelübersetzung  jetzt
veraltet  seien;  /öcken  -=  hüpfen  („wider  den  Stachel
löcken‘“),  /küren  —  wagen,  Kogel  =  spitze  Mütze,
Zhramen  —  Balken,  glum  trübe,  erg  =  Fährmann
u.  Ss.  w.;  daneben  nennt  er  aber  auch  Wörter,  die  wir
heute  wieder  unbedenklich  gebrauchen:  Lard,  rügen,
vergeuden,  nacheifern,  hehr  u.  a.  Der  Neubearbeiter

Sn

Bödiker.