Ssebentes  kapitel.

Das  Geschlechtsleben.

„Das  ganze  Geheimnis,  sein
—  Ô  æ  Leben  zu  verlängern,  besteht
darin,  es  nicht  zu  verkürzen.“

v.  Feuchtersleben.

in  Buch  über  Gesundheitspflege  und  Heilkunde  wäre  ein  lücken-Obeaftes,
  wenn  nicht  auch  alle  Verhältnisse,  die  auf  das  Ge-4
  schlechtsleben  Bezug  haben,  darin  erklärende  Besprechung  fänden.

chen  Kapitel  so  viel,  als  zulässig  erschien,  zusammenzudrängen.  Ein
krankhaftes  sexuelles  Leben  beherrscht  so  wie  so  unsere  Zeit  in  bedauerlichstem
Grade;  das  allgemeine  Interesse  ist  ein  viel  zu  reges  dafür,  die  Verwirrung
der  Ansichten  über  die  natürlichsten  Verhältnisse  nimmt  immer  mehr  zu,  nicht
minder  die  körperliche  Widerstandslosigkeit  des  weiblichen  Geschlechts,  von
dessen  Kraft  und  Sittenreinheit  die  Gesundheit  der  Nachkommenschaft  und
das  Familienglück  zum  größeren  Teile  abhängig  sind;  wahrlich  Grund  genng,
um  rücksichtslos  traurige  Zustände  unserer  Zeit  zu  beleuchten  und  unermüdlich
für  Besserung,  in  Form  von  Aufklärung  und  bewußter  Gesundheitspflege,
zu  wirken.

In  diesem  Sinne  bitten  wir,  die  nachfolgenden  Blätter  aufzufassen.
Der  Ernst  des  Gegenstandes  ist  ein  so  großer,  daß  er  auch  die  innere  Mittätigkeit
  der  Leser  beansprucht;  der  beste  Schriftsteller  kann  seine  Aufgabe  aber
nicht  erfüllen,  wenn  der  Leser  ihm  nicht  mit  sittlichem  Ernst  entgegenkommt.
In  der  Hand  der  Frauen  liegt  so  vieles,  vor  allem  die  Regelung  des
Familienlebens,  die  Regelung  des  Geschlechtslebens,  die  Erziehung  der  Jugend,
—  daß  man  sagen  könnte,  sie  haben  die  Zukunft  in  ihrer  Hand,  und  sie
kennen  den  Umfang  ihrer  Macht  gar  nicht.

Möchten  diese  Zeilen  dazu  beitragen,  unsere  Leserinnen  zum  Bewußtsein
der  Verantwortlichkeit  ihrer  weiblichen  Aufgaben  zu  führen!  Um  unsere
Ausführungen  mit  vollem  Verständnis  verfolgen  zu  können,  ist  es  notwendig,
das  Kapitel  über  die  „Geschlechtsorgane“  (siehe  erstes  Kapitel),  sowie  die