322  Erschwerte  Entbindung.
die  Weichteile  (Muskeln,  Bänder,  Häute)  sind  es  auch;  daher  bildet  der
Beckenboden  selten  ein  Geburtshindernis.  Stärkere  Beckenfehler  äußern  sich
naturgemäß  sowohl  an  der  Wirbelsäule  wie  am  äußeren  Becken  durch  Ein—
fallen  oder  Hervortreten  einer  Seite,  Höherstand  einer  Hüfte,  Verkürzung  eines
Beines  durch  Veränderungen  in  der  Gelenkpfanne  am  Becken  (siehe  Skelett,
Fig.  1),  Verbiegung  der  Wirbelsäule,  Flachheit  der  Darmschaufeln,  nach
innen  gekrümmtes,  festverwachsenes  Steißbein  usw.  Für  den
Nichtarzt  ist  es  fast  unmöglich,  diese  Fehler  alle  zu  erkennen;
trotzdem  dürfte  es  den  meisten  Müttern  gelingen,  einiges  Urteil
zu  gewinnen,  wenn  sie  verschieden  gebaute  Kinder  ausgekleidet
nebeneinanderstellen  und  durch  Vergleich  doppelseitiger  Teile
ihre  übereinstimmung  festzustellen  bemüht  sind.  In  unklaren
Fig.  195.  Fällen  gehe  man  zum  Arzt.
Kopfform  Die  Hilfsmittel,  um  bei  verbeutmerhant
  engtem  Becken  dennoch  ein  lebendes
Geburt.  Kind  zu  erzielen,  sind:  1.  künstliche
  Frühgeburt,  2.  künstliche  Weicherhaltung
  der  kindlichen  Knochen,  3.  Kaiserschnitt.
Die  künstliche  Frühgeburt  wird  von  vielen
Arzten  befürwortet;  wir  empfehlen  sie  jedoch  nicht.
Sie  besteht  darin,  daß  man  vor  vollständiger
Ausreifung  der  Frucht,  so  lang  also  der  kindliche
Körper  weicher  und  kleiner  ist,  auf  künstlichem  Wege
Wehen  erre  und  siebeneinhalb  oder  acht  Monate
—  alte  Früchte  auf  diese  Weise  zur
Welt  bringt.  Da  man  aber  der
Natur  nicht  vorgreifen  darf,  straft
sie  uns,  indem  solche,  dem  Mutterleib  zu  früh  entrissene  Kinder
überhaupt  nicht  lebensfähig  bleiben  oder,  wenn  es  einer  raffi-"
  «  nierten  Pflege  dennoch  gelingt,  sie  zu  erhalten,  zeitlebens  durch
di  1906.  Kränklichkeit  geplagt  sind.  Nervenschwäche  oder  Nerven-Auyisorm
  krankheiten  begleiten  diese  Unglücklichen  am  häufigsten.  Es
guptlage  ist  schon  als  ein  Unglück  zu  betrachten,  wenn  zufällig  ein  nicht
Geburt.  ausgetragenes  Kind  am  Leben  erhalten  wird;  mit  Willen
sollte  ihre  Zahl  aber  nicht  vermehrt  werden,  am  wenigsten  aber  in  einer  Zeit,
wo  wir  auch  ohne  Frühgeburten  schon  genug  elende  Kinder  besitzen.  Die
künstliche  Frühgeburt  ist  vom  moralischen  Standpunkt  aus  nur  dann  berechtigt,
wenn  sie  im  Interesse  der  Erhaltung  der  Mutter  möglichst  frühzeitig
ausgeführt  wird,  und  zwar  bevor  Hoffnung  besteht,  das  Kind  am  Leben  zu
erhalten.  Dies  ist  der  Fall  vor  dem  siebenten  Monat.
Die  künstliche  Weicherhaltung  der  kindlichen  Knochen  bietet  dagegen
ganz  andere  Aussichten:  Das  Kind  ist  vollständig  ausgetragen,  und  die

Fig.  197.
Zwillinge  in  Schädellage.