Geburtshilfliche  Operationen.  327

tod  erfolgen;  fließt  es  dagegen  in  einen  abgekapselten  Raum,  so  entstehen  die
bekannten  Blutgeschwülste  (die  Hämatozelen),  deren  Entstehung  lange  unklar
blieb.  Die  abgestorbenen  Früchte  lösen  sich  auf,  eitern  heraus,  wenn  Entzündung
  und  Durchbruch  durch  die  Bauchdecken  eingetreten  ist,  oder  verkalken
im  besten  Falle  und  bleiben  in  der  Beckenhöhle.  Das  sind  dann  die  Steinkinder,
  die  mitunter  bei  Sektionen  gefunden  werden.  Über  die  Ursachen
der  Entstehung  der  Bauchschwangerschaft  ist  man  sich  noch  nicht  klar;  sicher
wirken  nervöse  Zustände  darauf  ein.  Es  gibt  Frauen,  welche  eine  besondere
Neigung  dazu  haben.

Aus  dem  Gesagten  geht  hervor,  daß  der  Zustand  für  die  Frau  von
mannigfachen  Gefahren  begleitet  ist  und  nicht  leicht  genommen  werden  darf.
Die  Berstung  des  Fruchtsackes  ist  meist  mit  Ohnmacht  oder  wenigstens  starkem
Erblassen  und  Unwohlsein  verbunden;  gleichzeitig  treten  hartnäckige  Blutungen
aus  der  Gebärmutter  auf.  Eine  Frau,  die  es  weiß,  daß  sie  eine  Bauchschwangerschaft
  hat  (was  durch  Untersuchung  festzustellen  ist),  muß  eine  sehr
vorsichtige  Lebensweise  führen  oder  sich  lieber  bald  einer  Operation  unterziehen,
  um  allen  Gefahren  vorzubengen.  Tritt  die  innere  Blutung  ein,  bevor
man  gewußt,  daß  es  sich  um  Bauchschwangerschaft  gehandelt,  dann  muß  eine
monatelange,  äußerst  vorsichtige  Behandlung  eingeleitet  und  der  Rat  von
mindestens  zwei  Arzten  eingeholt  werden.  Gelingt  es,  der  Berstung  des
Fruchtsackes  vorzubeugen  und  das  Absterben  und  Schrumpfen  des  Eies  zu
erreichen,  so  ist  der  natürlichste  und  ungefährlichste  Ausgang  erreicht.

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Die  geburtshilflichen  Operationen.

Dazu  gehören:  die  Zangengeburt,  die  Wendung,  der  Kaiserschnitt,
die  Anbohrung  des  Kopfes  (Perforation),  die  Enthauptung,  die  künstliche
  Frühgeburt,  die  manuelle  Extraktion,  d.  i.  das  Herausziehen  des
Kindes  mit  den  Händen,  oder  die  Lösung  der  Nachgeburt  (siehe  Fig.  200)
mit  der  Hand,  endlich  noch  der  Bauchschnitt  bei  Bauchschwangerschaft.
Sie  alle  haben  den  Zweck,  die  nicht  selbständig  eintretende  Geburt  zu  einem
glücklichen  Ende  zu  führen.  Jedes  Eingreifen  in  die  Leibeshöhle,  jede  Beeinflussung
  des  natürlichen  Geburtsvorganges  durch  Druck  und  Zug  des
kindlichen  Körpers  im  allgemeinen  ist  nur  dann  berechtigt  und  gestattet,  wenn
eine  falsche  Kindeslage,  ein  hindernder  Körperfehler  der  Mutter  oder  ein  Versagen
  der  Naturkräfte  nachweisbar  und  im  Anschluß  daran  Mutter  und  Kind
gefährdet  sind.  Der  Zweck  der  geburtshilflichen  Operationen  ist  demnach  die
Verhütung  der  Gefährdung  von  Mutter  oder  Kind;  sie  sind  rettend  im  wahren
Sinne,  wenn  mit  Vorsicht  und  Umsicht  operiert  wird  und  die  Nachbehandlung,
die  von  größter  Wichtigkeit  ist,  in  richtiger  Weise  zur  Ausführung  kommt.
Ein  lebendes  Kind  wird  erzielt  bei  Zange,  Wendung,  Kaiserschnitt  und  Ex-