Geburtshilfliche  Operationen.  331

aber  Apfelmus,  grüner  Salat  und  Kornkaffee  mit  Zwieback,  ferner  zweistündlich
  zu  wechselnde  kalte  Leibaufschläge  und  tägliche  Ganzabwaschungen
von  18°  C.  vom  vierten  Tage  an  hatten  vortrefflich  gewirkt.  In  der  zweiten
Woche  saß  die  glückliche  junge  Frau  bereits  im  Garten!

Die  Extraktion  kann  auch  in  Beckenendlage  erfolgen  (Steißgeburt),
indem  der  Geburtshelfer  seine  Zeigefinger  zwischen  Schenkel  und  Bauch  des
Kindes  einhakt  und  gleichzeitig  mit  den  Wehen  einen  kräftigen  Zug  ausübt.

Künstliche  Frühgeburt.  Ihr  Zweck  ist,  Mutter  oder  Kind  vor
Gefahren  zu  bewahren,  die  bei  fortbestehender  Schwangerschaft  oder  rechtzeitiger
  Geburt  sich  ergeben  würden.  Man  führt  sie  aus  bei  engem  Becken
und  bei  lebensgefährlicher  Erkrankung  der  Mutter,  wie  wir  schon  erwähnten,
unter  Aufopferung  des  Kindes.  Im  Interesse  der  Mutter  ist  die  künstliche
Frühgeburt  dem  Kaiserschnitt  vorzuziehen,  im  Interesse  des  Kindes  aber  der
Kaiserschnitt.  Zur  Einleitung  der  Frühgeburt  werden  folgende  Methoden
angewendet:  Der  Eihautstich  (die  Fruchtblase  wird  eröffnet;  nach  Abgang
des  Fruchtwassers  stellen  sich  Wehen  ein),  das  Einlegen  von  Bougies,
die  Einführung  des  Colpeurynters  (ein  mit  kaltem  Wasser  gefüllter
Ballon,  der  wehenerregend  wirkt),  die  Scheidentamponade,  Wechselspülungen
  des  Mutterhalses  und  medizinische  Mittel  zum  Einnehmen.  Die
letztgenannten  Methoden  sind  milde,  die  medizinischen  jedoch  nicht  zu  empfehlen;
die  erstgenannten  dürfen  nur  von  kundiger  ärztlicher  Hand  und  mit  aller  Vorsicht
  ausgeführt  werden,  da  sie  nicht  ungefährlich  sind.  Die  künstliche  Frühgeburt
  hat  in  gewissen  Krankheitsfällen  der  Mutter  hohe  Berechtigung  und  sollte
zugunsten  von  Mutter  und  Kind  viel  häufigere  Anwendung  finden.  Nicht  immer
konnte  die  Schwangerschaft  verhütet  werden,  nicht  immer  war  die  Verschlechterung
des  mütterlichen  Befindens  vorauszusehen,  dann  ist  es  barbarisch,  die  Mutter
erst  dem  Tode  nahe  kommen  zu  lassen,  bevor  man  sich  zur  Lösung  der  Frucht
entschließt.  Und  doch  wäre  diese  Lösung  auch  im  Interesse  des  Kindes,  denn
es  hat  nicht  viel  Gutes  von  seinem  Leben  zu  erwarten,  wenn  sich  während
seines  Werdens  schwere  Krankheitsprozesse  im  mütterlichen  Organismus
abspielten.  Wir  unterstützen  keinerlei  Sentimentalität:  lieber  wenig  Kinder
und  diese  gesund  und  glücklich,  als  eine  Schar  armseliger  menschlicher  Geschöpfe,
deren  einzige  Aufgabe  darin  zu  bestehen  scheint,  ihre  Umgebung  zu  belästigen
und  schließlich  die  Friedhöfe  zu  bevölkern.

Doch  mißverstehe  man  uns  nicht!  Nicht  der  etwaige  Wunsch  der
Eltern  sei  maßgebend  hinsichtlich  Beseitigung  der  Schwangerschaft,  sondern  in
erster  Linie  der  körperliche  Zustand  der  Mutter,  dann  der  des  Kindes.
Eine  gesunde  Mutter  hat  die  moralische  Pflicht,  ihr  Kind  auszutragen;  sie
hatte  sich  vorher  klar  zu  werden,  ob  sie  eines  will  oder  nicht.

Hier  ein  trauriges  Beispiel  aus  der  Praxis:  Eine  dreißigjährige  Frau
hatte  drei  äußerst  schwere  Geburten  hinter  sich,  welchen  meist  wochenlanges
Krankenlager  folgte.  Zwei  Kinder  waren  gestorben,  eines  lebte.  Eine  solche