Erste  Pflege  des  Neugeborenen.  367

2.  Nur  die  kranke  Mutter  kann  von  dieser  Pflicht  entbunden  werden,
wobei  jedoch  das  Urteil  von  mindestens  zwei  Arzten  verschiedener  Richtung
einzuholen  wäre

3.  Zur  Amme  ist  jede  gesunde  Frau  berechtigt,  welche  a)  ihr  Kind
durch  den  Tod  verloren  hat;  b)  welche  zwei  Kinder  gleichzeitig  zu
nähren  vermag;  c)  oder  nachzuweisen  vermag,  daß  ihr  schlechter  Erwerbsverhältnisse
  wegen  verlassenes  Kind  in  guter  Pfflege  sich  befindet
und  von  einer  verwandten  oder  befreundeten  Frau  wenigstens  vier  Monate
lang  Muttermilch  erhält.

Zu  c)  wäre  hinzuzufügen,  daß  es  sich  hier  fast  ausnahmslos  um  kräftige
Landlente  handelt,  deren  Kinder  eine  ganz  andere  Widerstandskraft  haben
als  die  Nachkommen  der  herabgekommenen  städtischen  Bevölkerung.  Täglich
dreimalige  Sättigung  an  der  Brust  vier  Monate  lang  genügt  daher  einem
solchen  Kinde,  um  ganz  prächtig  zu  gedeihen.

Wird  in  der  Zukunft  von  Arzten,  einsichtsvollen  Männern  und  Angehörigen
irregeleiteten  oder  schwankenden  jungen  Frauen  gegenüber  unser  erster  Leitsatz:
„Jede  Frau  soll  selbst  nähren“  energisch  vertreten,  so  wird  das  Ammenunwesen
  aus  der  Welt  verschwinden  und  manches  kindliche  Leben  erhalten
  bleiben.

Wer  jedoch  gezwungen  ist,  eine  Amme  unglücklicher  Verhältnisse  wegen
zu  suchen,  der  bevorzuge  die  verheiratete  vor  der  ledigen,  und  ist  es  nicht
möglich,  die  Amme  ganz  ins  Haus  zu  nehmen,  so  bemühe  man  sich,  eine
gesunde  Frau  zu  finden,  die  bereit  ist,  sich  täglich  einige  Stunden  dem  fremden
Kinde  zu  widmen  Bei  guter  Nahrung,  für  die  man  Sorge  tragen  muß,
würde  manche  kräftige  Arbeiterfrau  imstande  sein,  zu  Hause  ihr  eigenes
Kind  zu  stillen  und  etwa  zweimal  täglich  ein  fremdes  Kind  zu  sättigen.  Die
angemessene  Entlohnung  würde  ein  Segen  für  manche  kleine  Familie  werden,
ohne  daß  die  Mutter  dabei  durch  krankmachende  Fabrikarbeit  ihre  Gesundheit
schädigt.  Man  findet  solche  Frauen  in  großen  wie  in  kleinen  Städten;  es  ist
nur  noch  nicht  üblich  geworden,  sie  zu  suchen.  Möchte  dieser  Wink  nene
Anregungen  geben!  Hinsichtlich  der  Ernährung  einer  Amme  gilt  selbstredend,
was  wir  über  die  stillende  Mutter  schon  gesagt.  Hier  sei  nur  betont,  daß
Ammen  sicher  nicht  das  bekommen  dürfen,  was  sie  selbst  als  „gute  Nahrung“
zu  bezeichnen  pflegen,  das  ist  recht  viel  Fleisch  und  täglich  gutes  Bier.  Man
gebe  ihnen  vielmehr  die  beste  Kuhmilch  zu  trinken,  die  aufzutreiben  ist,  und
verabreiche  sie  warm;  man  gebe  reichlich  Obst,  vermeide  aber  blähende  Sorten.
Frische  Beeren  oder  Äpsel  nebst  Obstsäften  werden  sich  am  besten  bewähren.
Mehlfrüchte  dürfen  nicht  fehlen  und  sollen  in  einem  guten  Weizenschrotbrot,  in
Körnerfrüchten  (Reis,  Hirse,  Buchweizen,  Grünkern,  leichten  Mehlspeisen,  keine
Hülsenfrüchte)  zur  Verwendung  kommen.  Von  grünen  Gemüsen  sind  nur  die  zarten,
nicht  blähenden  Arten  zu  verabreichen,  also  Grünkohl,  Weiß=  und  Rotkraut,  Rosenkohl,
  Kohlrabi,  Rübenarten  usw.  zu  vermeiden.  Ist  die  Verdauungstätigkeit  der