398  Impfen.

Man  hoffte,  diesen  Schutz  auf  Jahre  hinaus  ausdehnen  zu  können,  aber  es
hat  sich  bewiesen,  daß  er  individuell  sehr  verschieden  ist,  d.  h.  bei  einzelnen
Personen  nur  Wochen,  Monate  oder  wenige  Jahre  dauert.  Bekanntlich  gibt
es  ja  auch  recht  zahlreiche  Personen,  welche  auch  der  natürlichen  Pockenansteckung
  gegenüber  vollständig  unempfindlich  blieben,  natürlich  ohne  je  geimpft
worden  zu  sein.  In  Oesterreich  herrscht  kein  gesetzlicher  Impfzwang.  Wie
weit  dieser  berechtigt  oder  unberechtigt  ist,  darüber  ist  hier  nicht  der  Ort,
sich  auszusprechen.

Vor  allem  müssen  die  Frauen  aufgeklärt  werden,  wie  sie  geimpfte  Kinder
zu  behandeln  haben.  Man  bringt  sein  Kind  nicht  nur  zur  Impfung,  sondern  man
hat  vor  und  nach  derselben  auch  verschiedene  Aufgaben  zu  erfüllen.  Wie
häufig  Impferkrankungen,  ja  selbst  Todesfälle  nach  vollzogener  Impfung  eintreten,
  ist  bekannt,  selbst  das  Reichsgesundheitsamt  in  Berlin  hat  für  das
Jahr  1891  an  tausend  Todes=  bzw.  Krankheitsfälle  als  Folge  der  Schutzpocken-Impfung
  zugegeben.  Zahlreiche  Erkrankungen  bleiben  aber  ungemeldet
und  werden  nicht  bekannt.  Es  ist  daher  eine  dringende  Pflicht,  jedes  Kind
vor  der  Impfung  ärztlich  untersuchen  zu  lassen,  um  bei  vorhandenen  Krankheitszuständen
  einen  Aufschub  der  Impfung  durch  ein  ärztliches  Zeugnis
erlangen  zu  können.  Von  den  impffreundlichen  Aerzten  wird  oft  mit  Recht
behauptet,  an  zahlreichen  Todesfällen  nach  vollzogener  Impfung  sei  nicht
diese  an  sich  schuld,  sondern  die  schon  vorhanden  gewesenen  Krankheitskeime,
welche  durch  das  Pockengift  gewissermaßen  gelockert  und  an  die  Oberfläche
gebracht  worden  seien.  Sicher  verhält  es  sich  so  in  vielen  Fällen.  Daher
vermeide  man  also  den  Eingriff,  der  bei  einem  zarten  und  kränklichen  Organismus
  niemals  gleichgültig  sein  kann  und  warte  eine  bessere  Zeit  ab.
Schweres  Zahnen,  Darmstörungen,  Magenkatarrhe,  Scrophulose,  allgemeine
Schwäche  usw.  sind  Zustände,  welche  zur  Vorsicht  mahnen  und  alle  Beachtung
verdienen.  Ist  das  Kind  aber  besser  und  kräftiger  geworden  und  erklärt  ein
gewissenhafter  Arzt  die  Impfung  für  ungefährlich,  dann  bade  man  das  Kind
vor  dem  Eingriff  sorgfältig,  reinige  den  Darm  durch  ein  warmes  Klhstier,
damit  bei  eintretendem  Fieber  durch  angehäufte  Kotmassen  einer  Verschlechterung
  vorgebeugt  werde  und  gebe  dem  Kinde  schon  einen  Tag  vorher  nur
ganz  einfache  Nahrung,  also  beispielsweise  die  gewohnte  Milch,  Haferbrei,
Apfel,  Milchgrieß  usw.,  vermeide  aber  Näschereien  (Schokoladel)  und  bei
empfindlichen  Kindern  Gemüse  oder  ungewohnte  Gerichte.  Eine  plötzliche
Magenverstimmung  kann  bei  den  gewöhnlichen  Wirkungen  der  Impfung  ein
beängstigendes  Krankheitsbild  vortäuschen.  Auch  ein  starker  Schnupfen  gibt
für  die  Impfung  ungünstige  Verhältnisse  und  sollte  lieber  abgewartet  werden.

Nach  vollzogener  Impfung  befleißige  man  sich  der  größten  Reinlichkeit,
beachte  genau  die  seitens  der  Impfärzte  gegebenen  Vorschriften  und  wechsle
öfter  die  Leibwäsche.  Man  bringe  die  Kinder,  welche  fast  immer  etwas  verstimmt
  sind,  viel  an  die  frische  Luft  und  lüfte  auch  die  Schlafstube  fleißig.