414  Orthopädische  Behandlung  von  Verkrümmungen.

Langandauernde  Kniegelenkentzündungen  haben  unter  Kindern
und  Erwachsenen  manchen  Hinkenden  geschaffen,  dem  die  Fortbewegung  sehr
erschwert  war  und  der  im  Erwerbsleben,  sofern  er  nicht  das  Glück  hatte,
den  wohlhabenden  Ständen  anzugehören,  sehr  behindert  blieb.  Nach  Ablauf
der  Entzündung  bleibt  gewöhnlich  ein  verdicktes,  völlig  steifes  Knie  zurück,
das  nicht  mehr  gestreckt  werden  kann  und  nach  jeder  Anstrengung  neue
Schmerzen  verursacht.  Das  auf  Fig.  245  abgebildete  Mädchen  bekam  die
Kniegelenkentzündung  im  Alter  von  vier  Jahren;  trotz  verschiedener  Kurversuche
  war  das  Bein  im  neunten  Lebensjahr  so  verkrüppelt,  daß  das  Kind
nur  hüpfen  konnte.  Nach  viermonatiger  Behandlung  schon  konnte  es  das
Bein  strecken  und  gehen,  wie  Fig.  246  darstellt.  Die  gebliebene  Verdickung
des  Knies  störte  weiter  nicht
und  wird  sich  bei  weiterer
guter  Körperentwicklung  auch
noch  vermindert  haben.  Die
schwersten  Verkrüppelungen
entstehen  nach  den  sogenannten
„Kinderlähmungen"  siehe  diese
im  III.  Teil  „Heilkunde").
Das  Bein  wird  nicht  mehr
in  Tätigkeit  gesetzt,  es  bleibt
im  Wachstum  bedeutend  zurück
  und  hängt  als  ein  überflüssiges
  Stück  an  dem  Körper.
Unsere  Abbildungen  Fig.  247

Nach  neun  Monaten.  Nach  drei  Jahren.  bis  249  führen  uns  ein  so

Seitliche  Rückgratverkrümmung.  unglückliches  Kind  vor,  das

weder  stehen  noch  gehen  konnte.

Das  gesunde  Bein  ist  übermäßig  angestrengt  und  gut  entwickelt,  das  gelähmte

  abgemagert  (Muskelschwund  infolge  Untätigkeit)  und  kleiner,  dabei

gekrümmt.  Auf  dem  dritten  Bilde  steht  das  Kind  gerade  nach  viermonatiger
Behandlung,  und  das  Bein  hat  auch  sichtlich  an  Umfang  gewonnen.

Auch  Verkrümmungen  der  Arme  und  Hände  sind  nicht  selten;  es  können
diese  ebensowohl  durch  Lähmungen  als  auch  durch  chronische  Entzündungen
des  Ellenbogens  oder  infolge  Verletzungen  entstehen.  Wenn  die  Finger  nicht
gebeugt  werden  können,  wenn  das  Handgelenk  unbeweglich  geworden,  ist  die
Hand  unbrauchbar,  der  Mensch  erwerbsunfähig.  Viel  eher  können  wir  ein
Bein  entbehren  als  einen  Arm;  denn  sitzend  ausgeführte  Berufsarten  gibt
es  die  Menge.  Lasset  daher  kein  Kind  unbehandelt,  das  einen  Fehler  an  der
Hand  zeigt!  Auf  Fig.  250  bis  253  ist  die  Hand  cines  zwölfjährigen  Jungen
abgebildet,  der  sich  durch  Sturz  eine  solche  Verletzung  zugezogen  hatte,  daß  er
eine  Nerven=  und  Muskellähmung  davontrug.  Die  Finger  krümmten