Die Standesregisterführung. 115 an der Wahl wird die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Besitz einer Handelsniederlassung bzw. die Be— schäftigung im Gerichtsbezirke erfordert. Für das Ver— fahren gelten im allgemeinen die Vorschriften des Ge— werbegerichtsgesetzes, die Berufung gegen die Urteile der Kaufmannsgerichte ist nur bei einem Werte des Streitgegenstandes von mehr als 300 K zulässig. Das Kaufmanngzgericht hat auf Ansuchen von Staatsbehörden oder des Stadtrats Gutachten über Fragen des hauf- männischen Dienst= oder Lehrverhältnisses abzugeben und kann auch in solchen Fragen unaufgefordert Anträge an Behörden und die gesetzlichen Körperschaften der Bundesstaaten oder des Reichs richten. Ist ein zu- ständiges Kaufmannsgericht nicht vorhanden, so kann bei gewissen Streitigkeiten jede Partei die vorläufige Entscheidung durch den Gemeindevorsteher beziehentlich in Sachsen durch die in den Landgemeinden bestellten Friedensrichter nachsuchen. In den außerdeutschen Ländern, in welchen die Kon- EKonlularn. sulargerichtsbarkeit durch Herkommen oder durch z-eit. Staatsvertrag gestattet ist, sind dieser die in den Kon- sulargerichtsbezirkken wohnenden oder sich aufhaltenden Reichsangehörigen und Schutzgenossen unterworfen. Die Konsulargerichtsbarkeit wird durch den Konsul und das Konsulargericht ausgeübt, das aus dem Konsul als Vor- sitzendem und zwei bzw. vier von diesem aus den acht- baren Gerichtseingesessenen oder sonstigen Einwohnern des Bezirks ernannten Beisitzern besteht. Im wesentlichen hat dabei das BReichsrecht, in Handelssachen das in dem Konsulargerichtsbezirke geltende Handelsgewohnheitsrecht zur Anwendung zu kommen. Für die endgültige Ent- scheidung über Beschwerden, die gegen Entscheidungen des Konsuls oder des Konsulargerichts erhoben werden, ist das Reichsgericht zuständig. Die Standesregisterführung. In die bürgerlichen Verhältnisse greift ferner tief ein, Beur--# die Reichsgesetzgebung über die Beurkundung des Per-Personen= sonenstan des und der Eheschließung aus dem Jahre standesund 1875. Hiernach sind, während vordem die Beurkundung schließung. der Geburten, Heiraten und Sterbefälle regelmäßig im 8“