Conventionen  vom  22.  Juli  1807  und  19.  März  1808.  Erfurt.  13

daselbst  am  22.  Juli  abgeschlossene  Convention  änderte  zunächst
den  7.  Artikel  des  posener  Friedens,  wonach  Sachsen  für  den
cottbuser  Kreis  einen  Streifen  von  gleicher  Bevölkerungszahl
zwischen  Erfurt  und  dem  Eichsfelde  abzutreten  hatte,  dahin  ab,
daß  es  statt  dessen  die  Amter  Gommern  und  Sangerhausen,
die  Grafschaft  Barby  und  einen  Theil  von  Mansfeld  an  das
mittlerweile  geschaffene  Königreich  Westfalen  überlassen  sollte.
Nicht  ohne  Grund  war  man  in  Dresden  besorgt,  es  möchten
Sachsen  noch  weitere  Abtretungen  zu  Gunsten  Westfalens  zugemuthet
  werden;  denn  trotz  Napoleons  ausdrücklicher  Versicherung,
  daß  nie  die  Absicht  bestanden  habe,  sächsisches  Gebiet  zu
Westkfalen  zu  schlagen  1),  mußte  sich  Sachsen  am  19.  März  1808
zu  einem  neuen  Vertrage  mit  Westfalen  bequemen,  wonach  die
an  letzteres  abzutretenden  Gebiete  aus  Gommern  mit  Elbenau
und  Rahnis,  Barby  mit  Ausnahme  von  Walter-Nienburg,
dem  sächsischen  Miteigenthum  an  der  Grafschaft  Treffurt  und
der  Vogtei  Dorla  und  dem  sächsischen  Mansfeld  außer  Artern,
Vockstädt  und  Bernstädt  bestanden,  außerdem  Sachsen  wegen
Verspätung  der  Abtretung  200000  Frcs.  an  Westfalen  zahlte
und  demselben  alle  Einkünfte  der  abgetretenen  Landestheile
vom  1.  Januar  1808  ab  überließ.  Eine  weitere  Beeinträchtigung
  sächsischer  Rechte  durch  die  beabsichtigte  Mediatiesirung
der  Fürsten  von  Schwarzburg  zu  Gunsten  Westfalens  unterblieb
  in  Folge  der  Gegenvorstellungen  Sachsens;  doch  mußte
sich  dieses  von  dem  jungen  Nachbar-Königreiche  noch  mancherlei
Übergriffe,  z.  B.  in  das  Postwesen,  gefallen  lassen.

Bei  den  dresdner  Verhandlungen  hatte  Graf  Bose  den
Verlust  von  60000  Thalern  Einkünften  hervorgehoben,  den
Sachsen  durch  den  ihm  zugemutheten  Gebietstausch  erleide,  war
aber  auf  die  Großmuth  des  Kaisers  vertröstet  worden.  Dies
bewog  den  König,  auf  seine  vorjährige  Bitte  um  den  Saalkreis
  oder  Erfurt  zurückzukommen  2),  er  fand  jedoch  damit  kein
Gehör.  Dagegen  verfiel  Napoleon  auf  den  abenteuerlichen

)  Corresp.  de  Nap.  XVI,  44.
2)  Siehe  Anhang,  Nr.  2.

1808