14  König  Friedrich  August  I.  1806—1813.

Gedanken,  durch  eine  Heirath  zwischen  seinem  Bruder  Jerôme
und  der  einzigen  Tochter  des  Königs  Friedrich  August,  auf
welche  die  Thronfolge  in  Sachsen  übertragen  werden  solle,
dieses  und  Westfalen  zu  einem  Reiche  zu  verschmelzen.  Die
Prinzessin  Auguste,  die  schon  als  neunjähriges  Kind  der  Gegenstand
  politischer  Combinationen  gewesen  war,  wurde  damals
kurz  hinter  einander  von  verschiedenen  Seiten  umworben.
Nachdem  ein  Antrag  des  Großherzogs  von  Würzburg  sich  zerschlagen
  hatte,  war  es  der  Wunsch  der  königlichen  Familie,  sie
mit  ihrem  Oheim,  dem  Prinzen  Maximilian,  zu  vermählen;
voch  scheiterte  derselbe  an  dem  Widerwillen  der  Prinzessin.  Da
trat  im  Frühjahr  1807  Kaiser  Franz  von  Osterreich  durch
Vermittlung  seiner  mit  dem  Prinzen  Anton  vermählten  Schwester
Therese  als  Bewerber  auf;  so  erwünscht  er  aber  auch  als
solcher  dem  Könige  war,  so  wagte  dieser  doch  nicht  ohne  Napoleons
Genehmigung  sein  Jawort  zu  geben  1),  und  da  derselbe  die  Verbindung
  für  den  Augenblick  nicht  passend  fand,  so  genügte  dies,
um  den  Antrag  zurückzuweisen.  Dafür  machte  nun  Napoleon
dem  König  obigen  Vorschlag;  weil  aber  letzterer  in  seiner
Rechtlichkeit  vor  einer  Verletzung  der  Erbrechte  seiner  Brüder
und  Neffen  zurückscheute,  so  wurde  der  ganze  Plan  ebenso  schnell
wieder  fallen  gelassen,  als  er  entstanden  war.

Jene  Convention  vom  22.  Juli  setzte  ferner  den  König  in
den  Besitz  des  Herzogthums  Warschau,  welches  am  17.  September
  zu  Berlin  von  dem  Generalintendanten  Daru  dem
Grafen  Gutakowski  als  sächsischem  Commissar  formell  übergeben
wurde.  Die  Constitution,  die  Napoleon  unter  Mitwirkung
etlicher  polnischer  Magnaten  dieser  seiner  Schöpfung  verliehen
hatte,  war  vollständig  nach  französischem  Zuschnitt;  das  Herzogthum
  zerfiel  in  sechs  Departements  mit  Präfecten,  Unterpräfecten
und  Maires,  mit  Departements-,  Districts=  und  Municipalräthen,
  der  Code  Napoléon  wurde  eingeführt;  an  der  Spitze
der  Verwaltung  stand  ein  aus  fünf  Ministern  gebildeter  Staatsrath,
  zu  dessen  Präsidenten  Graf  Stanislaus  Malachowsli,

1)  Vgl.  Anhang,  Nr.  1.