Westfalen.  Herzogthum  Warschau.  15

das  Haupt  der  Patriotenpartei  von  1791  und  bisher  Vorstand
der  interimistischen  Regierungscommission,  ernannt  wurde.  Der
Reichsrath  zerfiel  in  einen  lebenslänglichen  Senat  und  eine
Kammer  der  60  Landboten  und  40  Gemeindeabgeordneten.
Aber  es  fehlte  viel,  daß  damit  die  Maschine  wirklich  in  Gang
gekommen  wäre.  Auf  Napoleons  Drängen  reiste  daher  der
König  in  Person  nebst  Gemahlin  und  Tochter  im  November
nach  Warschau,  um  dort  Ordnung  zu  schaffen  und  blieb  daselbst
bis  gegen  Ende  des  Jahres;  der  alte  sächsische  Palast  war
seiner  ursprünglichen  Bestimmung  wiedergegeben.  Es  war  ein
sehr  weiser  Entschluß  des  Königs,  die  Verwaltung  und  namentlich
  das  Finanzwesen  seiner  beiden  Staaten  völlig  von  einander
getrennt  zu  halten.  Hatte  doch  selbst  Talleyrand  den  sehr
richtigen,  aber  doch  bedenklich  klingenden  Rath  ertheilt,  keine
Geldopfer  für  Polen  zu  bringen,  die  wahrscheinlicherweise  für
Sachsen  verloren  sein  würden  1).  Alle  Amter  im  Herzogthum,
mit  Ausnahme  der  erst  1808  durch  den  Geheimen  Finanzrath
v.  Manteuffel  auf  sächsischen  Fuß  eingerichteten  Kron-Domainenkammer,
  wurden  mit  Einheimischen  besetzt,  die  Erlangung  des
Bürgerrechts  geregelt,  eine  Anleihe  von  3  Millionen  Fl.  polnisch
  aufgenommen  und  von  dem  König  in  seiner  Uneigennützigkeit
bestimmt,  daß  zuerst  für  deren  Verzinsung  und  für  die  Verwaltungskosten
  und  dann  erst“  für  die  Civilliste  zu  sorgen  sei;
diese  betrug  nur  7  Millionen  Fl.  polnisch,  welche  zur  einen
Hälfte  baar  auf  den  Staatsschatz,  zur  anderen  auf  die  Krongüter
  angewiesen  waren;  in  Wirklichkeit  hat  jedoch  der  König
nicht  nur  niemals  etwas  von  dieser  Civilliste  bezogen,  sondern
sogar  nach  und  nach  dem  warschauer  Staatsschatze  an  30  Millionen
  Fl.,  endlich  selbst  aus  sächsischen  Cassen  27  Millionen  Fl.
vorgeschossen.  Da  sich  als  eines  der  dringendsten  Bedürfnisse
die  Hebung  der  Volksbildung  darstellte,  so  wurde  vor  Allem
das  Schulwesen  geordnet,  jede  Gemeinde  zur  Errichtung  einer
Schule  verpflichtet,  den  Lehrern  eine  Minimalbesoldung  gesichert,
  die  höheren  Lehranstalten  bestätigt  und  die  Akademie

1)  Senfft,  p.  110;  Corresp.  de  Nap.  XV,  554.