Créances  prussiennes.  21

annahm,  daß  sie  nur  ihren  Namen  für  die  Bank  hergegeben
hätten,  ausgedehnt.  Dadurch  stieg  die  Summe  der  französischerseits
  in  Anspruch  genommenen  Capitalien  auf  17,018000
Thaler.

Als  nun  im  Januar  1808  eine  polnische  Deputation  nach
Paris  kam,  um  einige  Erleichterungen  für  das  Herzogthum  zu
erwirken  und  namentlich  auch  gegen  die  Strenge,  mit  der  man
von  den  Grundbesitzern  die  Bezahlung  jener  in  den  Besitz  des
Kaisers  übergegangenen  Hypotheken  verlangte,  Vorstellungen  zu
machen,  so  brachte  dies  den  Kaiser,  dem  es  darum  zu  thun
war,  den  Werth  bald  und  baar  zu  erhalten,  auf  den  Gedanken,
dem  Könige  von  Sachsen  die  Überlassung  jener  Forderungen
anzubieten.  Abgesehen  von  dem  Vortheil,  daß  diese  dadurch
aus  den  Händen  eines  fremden  Souverains  in  die  der  eigenen
Regierung  übergiengen,  die  bei  deren  Eintreibung  gewisse  Rücksichten
  walten  lassen  konnte,  und  selbst  für  den  Fall,  daß  sich
mancher  verlorene  Posten  darunter  vorfinden  würde,  schien  dieses
Geschäft  doch  dem  warschauer  Staatsschatze  einen  so  erklecklichen
Gewinn  zu  versprechen,  daß  Graf  Bose,  ohne  sich  um  die
Specialitäten  zu  kümmern,  mit  einer  Dienstwilligkeit  und  Leichtfertigkeit,
  die  sich  bitter  rächen  sollten,  sofort  einschlug.  Zu
Bahonne,  wohin  die  polnische  Deputation  dem  Kaiser  gefolgt
war,  wurde  20.  Mai  eine  geheime  Convention  abgeschlossen.
Durch  dieselbe  trat  Napoleon  die  preußischen  Schuldforderungen
(seitdem  créances  de  Bayonne  genannt),  welche  Daru's  Verzeichniß
  aufführte,  einschließlich  aller  sich  etwa  in  der  Folge
noch  auffindenden,  unter  gleichzeitiger  Niederschlagung  aller
warschauischen  Ansprüche  an  Frankreich  gegen  die  in  drei  jährlichen
  Raten  zu  zahlende  und  bis  dahin  mit  5  %  zu  verzinsende
Summe  von  20  Millionen  Frcs.  an  das  Herzogthum  ab  1).
Preußen  mußte  in  der  am  8.  September  1808  zu  Paris

1)  Martens,  Nouveau  Recueil  IV,  7.  „Je  compte  de  rediger
aujourdhui  le  decret  touchant  la  Convention  de  Bayonne“,  schreibt
Friedrich  Augnst  seinem  Minister  v.  Bose  nach  Eger  am  30.  Mai  1808.
„Je  crains  seulement,  que  le  Maréchal  (Davout)  en  fasse  faire  quelque

1808