22  König  Friedrich  August  I.  1806—1813.

unterzeichneten  Convention  gegen  einen  Nachlaß  von  14  Millionen
Fres.  an  der  Kriegssteuer  ausdrücklich  auf  alle  Schuldforderungen,
  die  ihm  an  Einzelne  im  Herzogthum  Warschau  zustanden,
verzichten.  «

Nur  zu  bald  mußte  sich  Friedrich  August  überzeugen,  daß
die  bayonner  Convention  statt  der  gehofften  Erleichterung  der
warschauer  Finanzen  1)  zu  den  zahlreichen  Verlegenheiten  der
dortigen  Regierung  noch  eine  neue  hinzugefügt  hatte.  Denn
nicht  genug,  daß  die  meisten  Schuldner,  durch  den  Krieg  ruiniert,
gar  nicht  im  Stande  waren  zu  zahlen,  so  reclamierte  die  preußische
  Regierung  den  größten  Theil  der  auf  Daru's  Etat
gebrachten  Summen  als  nicht  dem  Staate,  sondern  öffentlichen
Anstalten  gehörig  und  verweigerte  die  Herausgabe  der  betreffenden
  Schulddocumente;  anderseits  weigerten  sich  die  Schuldner
an  den  warschauer  Staatsschatz  zu  zahlen,  so  lange  die  Schulddocumente
  noch  in  den  Händen  der  alten  Gläubiger  seien,  da
sie  sonst  keinen  Fuß  auf  preußisches  Gebiet  setzen  dürften,  ohne
sich  der  Verhaftung  auszusetzen,  die  in  Preußen  Angesessenen
aber,  wie  auch  wirklich  geschah,  Beschlagnahme  und  Verkauf
ihres  dortigen  Grundeigenthums  zu  befahren  hätten.  An
Zwangsmaßregeln  aber,  an  Verkauf  der  hypothecierten  Grundstücke
  konnte  die  Regierung  einfach  deshalb  nicht  denken,  weil
unter  den  obwaltenden  Umständen  sich  kein  Käufer  gefunden
haben  würde  2).  So  sah  sich  der  König  in  dem  Augenblicke,
wo  der  erste  Reichstag  in  Warschau  eröffnet  werden  sollte,  in
die  peinlichste  Lage  versetzt.  Außer  Stand  die  preußischen  Forderungen
  einzutreiben,  besaß  er  doch  auch  keine  anderen  Mittel

annonce  prématurée  par  les  gazettes,  mais  il  ne  depend  pas  de
moi,  ni  de  l’empecher  ni  méme  de  lui  demander  la  discretion  sur
cela!“

1)  Friedrich  August  an  Napoleon  5.  Juni  1808:  —  —  V.  M.  voudra
aggréer,  due  je  Lui  olfre  ici  Texpression  de  ma  profonde  gratitude  de
ces  effets  de  Sa  munificence,  qui  promettent  au  Duché  une  amélioration
  de  sa  situation  et  m’'encouragent  à  travailler  dès  lors  avec
iTautant  plus  de  confiance  au  bonheur  du  peuple  remis  à  mes  soins.“

2)  Sächfische  Denkschrift  vom  25.  Januar  1809.  Dr.  Arch.