Das  Continentalsystem.  59

Manufacturwaaren  an;  es  war  Veranstaltung  getroffen,  damit
unmittelbar  nach  Veröffentlichung  des  neuen  Tarifs  allerwärts
rasch  und  zu  gleicher  Zeit  die  Nachforschung  nach  denselben,
beziehentlich  ihre  Wegnahme,  stattfinde.

Die  Rheinbundstaaten,  zu  schweigendem  Gehorsam  gewöhnt
und  durch  gegenseitiges  Mißtrauen  gespalten,  konnten  nicht
daran  denken,  sich  dieser  neuen  Tyrannei  zu  widersetzen.  Für
Sachsen  zumal  wurde  sie  um  so  härter,  je  entschiedener  dieses
System  der  zeitherigen  sächsischen  Handelspolitik  widersprach,
am  härtesten  aber  für  Leipzig,  dessen  Geschäft  sich  vorzugsweise
um  englische  Waaren  bewegte  und  das  ebendeswegen  die  argwöhnischen
  Blicke  des  Kaisers  ganz  besonders  auf  sich  zog.
Den  schüchternen  Einwand  des  Königs,  ein  so  hoher  Impost
werde  die  ganze  sächsische  Baumwollspinnerei  und  weberei
vernichten  und  400000  Menschen  brodlos  machen,  fertigte  der
Kaiser  kurz  damit  ab,  daß  die  Preissteigerung  allgemein  und
überall  eintreten  werde.  Um  nun  wenigstens  dem  Gesetze  seine
rückwirkende  Kraft  zu  nehmen,  gegen  die  sich  das  Rechtsgefühl
des  Königs  sträubte,  verbot  zwar  das  Patent  vom  1.  October
1810  alle  Handelsverbindungen  mit  England  und  dessen  Colonien,
  unterwarf  aber  die  im  Decrete  von  Trianon  aufgeführten
  Colonialwaaren  erst  vom  8.  October  an,  wenn  sie
durch  auswärts  vorgekommene  Confiscation  in  den  Handel
kämen,  beim  Eingang  nach  Sachsen  dem  durch  den  Tarif  vom
5.  August  vorgeschriebenen  Impost.  Allein  des  Kaisers  bestimmte

  Erklärung  1)  ließ  keine  Wahl,  und  wollte  man  nicht

selbst  die  Einmischung  der  französischen  Douane  hervorrufen,
so  mußte  das  anbefohlene  System  in  seiner  ganzen  Ausdehnung
zur  Anwendung  gebracht  werden.  So  wurde  denn  durch  ein
zweites  Patent  vom  29.  October  der  Impost  auch  auf  die
bereits  eingeführten  Waaren,  sowie  auf  die  Speditions-,
Commissions=  und  Transitogüter  ausgedehnt.  Alles,  was  sich
thun  ließ,  war,  daß  man  für  die  Entrichtung  des  Impostes
lange  Termine  stellte  und  die  Ausführung  Männern  übertrug,

)  Corresp.  de  Nap.  XXI,  251,

1810