60  König  Friedrich  August  I.  1806—1813.

welche  das  öffentliche  Vertrauen  aufrecht=  und  alle  unnöthigen
Härten  fernzuhalten  wußten.  War  aber  einmal  die  Maßregel
unvermeidlich,  so  wollte  sie  Senfft  auch  mit  Strenge  durchgeführt
  wissen,  damit  der  Gewissenhafte  nicht  schlimmer  dran
sei,  als  der,  welcher  sich  geflissentliche  Verheimlichung  erlaube.


An  dem  nämlichen  29.  October  erschienen  die  Geheimen
Finanzräthe  v.  Wagner,  v.  Bünau  und  v.  Zezschwitz  als  königliche
  Commissare  in  Leipzig,  die  Thore  wurden  bis  auf  eins,
durch  welches  zwar  alle  Wagen  herein,  aber  keiner  heraus
durfte,  geschlossen;  eine  Proclamation  untersagte  strengstens
allen  Ausgang  von  Kaufmannsgütern  aus  der  Stadt,  allen
Transport  derselben  aus  einem  Hause  ins  andere,  den  zu
verhindern  Patrouillen  die  Straßen  durchzogen.  Die  Gewölbe
und  Niederlagen,  theilweise  auch  die  Handelsbücher,  wurden
versiegelt,  mehrere  größere  Lager  militärisch  besetzt.  Am  folgenden
  Tage  wurde  aller  Handelsverkehr  bei  Confiscation
untersagt  und  sämtliche  Gewölbe  geschlossen,  so  daß  einige  Tage
lang  nur  die  Apotheken  offen  blieben;  alle  Personen,  welche
sich  im  Besitze  von  englischen  Waaren  befänden,  sollten  solche
binnen  48  Stunden  mit  Einschluß  und  besonderer  Bemerkung
der  seit  dem  25sten  von  Leipzig  abgesandten,  um  auch  dieser
habhaft  werden  zu  können,  anzeigen.  Verschweigung  englischer
Waaren  wurde  mit  Confiscation  derselben,  beziehentlich  des
ganzen  Waarenlagers,  bedroht;  für  die  Angeber  von  Contraventionen
  wurden  Belohnungen  ausgesetzt.  Am  3.  November
wurde  nach  Einreichung  der  vorgeschriebenen  Verzeichnisse  die
Wiedereröffnung  der  Kaufmannsgewölbe  und  den  14ten  die
Ausfuhr  der  nicht  mit  Sequester  belegten  Waaren,  wenn  auch
unter  sehr  peinlichen  Formalitäten,  gestattet.  Am  3.  December
erfolgte  die  Freigebung  auch  der  sequestrierten  Colonialwaaren
gegen  Entrichtung  des  im  Patente  vom  1.  October  angeordneten
Imposts,  worauf  man  in  Gegenwart  der  Commissare  und
Magistratsdeputierten  mit  der  durch  das  Decret  von  Fontainebleau
  verfügten  Verbrennung  der  englischen  Manufacturwaaren
begann,  deren  Werth  auf  100000  Thaler  geschätzt  wurde.