62  König  Friedrich  August  I.  1806—1813.

gegen  vernichtete  anderseits  der  Krieg  auf  der  Pyrenäenhalbinsel
  und  die  Unterbrechung  der  Verbindung  mit  den  überseeischen
  Absatzländern  die  Blüthe  alter,  eingewurzelter,  zum
Theil  als  Nebenbeschäftigung  des  Landvolks  wohlthätig  gewesener
Industriezweige.  Die  lausitzer  Leinwandmannufactur  gieng  fast
ganz  zu  Grunde  und  wurde  mehr  und  mehr  durch  die  Baumwollenweberei
  verdrängt.  Schwer  litten  unter  der  Continentalsperre
  die  leipziger  Messen  2).

Je  länger  Sachsen  inmitten  dieser  vielfältigen  Umwälzungen
in  seinem  alten  Zustande  verharrte,  desto  größer  wurde  das
Mißverhältniß  zwischen  den  unabweislichen  Forderungen  der
Zeit  und  den  Formen,  in  denen  der  Staat  sich,  als  ob  nicht
das  Geringste  um  ihn  her  anders  geworden  wäre,  langsam
und  schwerfällig  bewegte.  So  anerkennenswerth  es  war,  daß
der  König  die  ihm  zugefallene  Souverainetät  nicht  zu  willkürlichen
  Eingriffen  in  die  Verfassung  mißbrauchte,  so  fehlte  doch
auch  jeder  schöpferische  Gedanke,  der  jenes  Mißverhältniß  ausgeglichen
  hätte.  Pedantisch  gieng  die  ganze  Verwaltung  den
juristischen  Gang,  den  sie  seit  Gutschmids  Ministerium  angenommen
  hatte;  die  einzelnen  Fragen  wurden  gewissermaßen
wie  ebenso  viel  Processe  zwischen  den  verschiedenen  Behörden
verhandelt,  welche,  mit  einer  großen  Zahl  von  Räthen  besetzt,
vor  lauter  Gründlichkeit  nichts  zu  Ende  brachten.  Die  wichtigsten
  Sachen  wurden  auf  diese  Weise  verschleppt;  mochte  eine
Maßregel  auch  noch  so  richtig  entworfen  sein,  schließlich  kam
sie  aus  den  endlosen  Berathungen  entstellt  und  mit  Clauseln,
die  ihre  wohlthätige  Wirkung  zerstörten,  überladen  hervor.
Seitdem  das  Geheime  Consilium  theils  durch  die  Abtrennung
der  Finanzsachen,  theils  durch  die  geringe  persönliche  Bedeutung
seiner  Mitglieder  von  dem  früheren  Gewichte  viel  eingebüßt
hatte,  fehlte  es  für  die  Berathung  der  wichtigsten  Staatssachen
an  jedem  gemeinschaftlichen  Mittelpunkte.  Die  einzelnen  Verwaltungszweige
  waren  unter  gegenseitig  sich  ganz  fremde  Behörden
  vertheilt,  die  sich  mehr  behinderten  als  unterstützten.

1)  Gretschel-Bülau  Il,  620.