Steuerverhältnisse.  65

Summe  auf  je  vier  Jahre  bewilligt,  aber  eine  wirkliche  Gleichheit
  wurde  dadurch  doch  nicht  hergestellt,  fast  noch  lauter  aber
als  der  allgemeine  Wunsch  nach  Abschaffung  der  Steuerfreiheit
der  Rittergüter  ertönte  in  Folge  der  ungleichen  Vertheilung
der  Ritterpferde  die  Klage  der  prägravierten  Besitzer.  Nachdem
  nun  die  Stände  schon  1776  das  Resultat  ihrer  auf
Grund  vielfacher  Beschwerden  über  diesen  Gegenstand  gepflogenen
Berathschlagungen  in  Form  von  neun  Fragen  der  landesherrlichen
  Entscheidung  unterworfen  hatten,  erfolgte  die  letztere
nach  endlosem  Hin=  und  Herverhandeln  zwischen  Landtag  und
Regierung  durch  das  Mandat  vom  24.  März  1810,  durch
welches  zwar  die  Exemtion  der  Rittergüter  von  den  gewöhnlichen
Steuern  aufs  neue  bestätigt  wurde,  jedoch  mit  der  Einschränkung,
daß  die  seit  1661  den  damals  den  Ständen  gegebenen  Zusicherungen
  entgegen  ertheilten  Steuerbefreiungen  als  nichtig
betrachtet  und  solche  Befreiungen  für  die  Zukunft  nicht  mehr
ertheilt  werden  sollten  2).

Diese  brennende  Frage  trat  natürlich  auch  auf  dem  am
6.  Januar  1811  eröffneten  Landtage,  der  vorzugsweise  über  die
Mittel  zur  Deckung  der  außerordentlichen,  größtentheils  durch
die  Reorganisation  des  Heeres  und  den  Festungsbau  verursachten
  Staatsbedürfnisse  zu  berathen  hatte,  sogleich  in  den
Vordergrund.  Mit  Ausnahme  der  Schönburge,  die  sich  darauf
beriefen,  daß  sie  laut  der  Recesse  von  allen  in  denselben  nicht
ausdrücklich  stipulierten  öffentlichen  Lasten  frei  seien,  wurde  der
Grundsatz,  daß  alle  Classen  zum  Tragen  der  neuen  Lasten
verpflichtet  seien,  von  keiner  Seite,  auch  von  den  Privilegierten
nicht,  bestritten;  desto  größere  Schwierigkeit  verursachte  die  Art
und  Weise  seiner  Anwendung.  Da  Senfft  vergeblich  darauf
gedrungen  hatte,  daß  die  Regierung  selbst  eine  darauf  bezügliche
Vorlage  mache,  so  fiel  die  Initiative  den  Ständen  zu  und  die
von  denselben  niedergesetzte  Commission  schlug  unter  Zugrundelegung
  eines  von  dem  Deputierten  der  Stadt  Zwickau  her-1)

  Aristides  oder  über  die  Aufhebung  der  Steuerfreiheit  in  Sachsen,

bei  Gelegenheit  des  Landtags  von  1811,  S.  43ff.
Flathe,  Neuere  Geschichte  Sachsens.  5

1810

1811