66  König  Friedrich  August  I.  1806—1813.

rührenden  Entwurfs  nichts  Geringeres  vor,  als  die  Ersetzung
sämtlicher  bisheriger  Steuern  durch  eine  einzige  und  allgemeine
Einkommensteuer.  Obgleich  ein  so  radicales  Heilmittel  im
Schoße  der  Landschaft  und  zumal  bei  der  zur  Rettung  ihrer
Privilegien  sich  um  den  Grafen  Hopfgarten  scharenden  Partei
auf  heftigen  Widerspruch  stieß,  ließ  sich  der  König  diesmal
von  Senfft  für  die  Annahme  des  allgemeinen  Grundsatzes
stimmen,  die  Ausarbeitung  eines  definitiven  Plans  für  die
Vertheilung  der  außerordentlichen  Steuern  wurde  einer  Commission
  unter  Vorsitz  des  Conferenzministers  v.  Nostitz  und
Jänkendorf  übertragen,  allein  ehe  dieselbe  noch  über  den  Anfang
der  Abschätzung  hinaus  war,  trat  der  Krieg  störend  dazwischen.
Nur  die  Beiziehung  der  von  Steuern  nach  dem  Hufenfuße
bisher  frei  gebliebenen  Güter  und  Grundstücke  zu  den  neuen
Staatsbedürfnissen  wurde  durch  Generale  vom  13.  November
1811  verfügt.  Auf  eine  von  den  Ständen  genehmigte  und
durch  das  Haus  Reichenbach  in  Leipzig  vermittelte  Anleihe  im
Betrag  bis  zu  6  Millionen  Thaler  giengen  nur  etwa  2  Millionen
ein.  Die  Hochstifter,  die  Lausitzen,  das  Fürstenthum  Querfurt
nahmen  besondere  Anleihen  auf;  die  Cassenbillets  waren  bereits
1809  um  1  Million  vermehrt  worden.

Einem  kaum  minder  tief  empfundenen  Bedürfnisse  gaben
Ritterschaft  und  Städte  Worte,  indem  sie  die  Union  der  verschiedenen
  Theile,  des  Königreichs  beantragten.  Sofort  traten
die  Stifter  Merseburg  und  Naumburg  mit  einem  Protest  dagegen
  in  die  Schranken,  der  ganze  Landtag  spaltete  sich  über
diese  Frage  in  zwei  schroff  geschiedene  Parteien,  die  sich  selbst
in  das  Cabinet  verpflanzten.  Hopfgarten  sah  in  der  Union
nichts  als  den  Umsturz  aller  bürgerlichen  Ordnung  und  allen
Staatscredits,  der  auf  dem  Glauben  an  die  Unwandelbarkeit
der  Staatsinstitutionen  beruhe,  aber  auch  hier  überwog  Senffts
Ansicht;  der  König  erklärte,  wenn  auch  erst  nach  langen  Berathungen
  und  erst  gegen  das  Ende  des  Landtags,  wo  zur
Ausführung  keine  Zeit  mehr  war,  daß  er  die  Vereinigung  der
Provinzen  zu  einem  Ganzen  allerdings  als  zuträglich  ansehe,
und  forderte  die  Stände  zur  Wahl  einer  Deputation  behufs