Landtag  von  1811.  Verhältniß  zu  Preußen.  67

weiterer  Erwägung  auf.  Die  Sache  blieb  aber  beim  Geheimen
Consilium  liegen.  Was  also  organische  Veränderungen  betraf,
verlief  dieser  letzte  Landtag  des  ungetheilten  Sachsens  so  gut
wie  ganz  resultatlos;  ein  rühmliches  Denkmal  hat  er  sich  jedoch
dadurch  gestiftet,  daß  auf  seinen  Antrag  die  1807  den  Katholiken
  gewährte  Gleichstellung  mit  den  Lutheranern  15.  März
1811  auch  auf  die  Reformierten  ausgedehnt  wurde.

Während  man  so  im  Inneren  höchstens  im  Schneckengang
ein  wenig  von  der  Stelle  rückte,  gewannen  auch  die  auswärtigen
Beziehungen  1),  namentlich  zu  Preußen,  keine  erfreuliche  Gestalt.
Der  durch  die  unerquicklichen  Verhandlungen  über  die  bayonner
Forderungen  auf  beiden  Seiten  unterhaltenen  Gereiztheit  gab
es  neue  Nahrung,  als  der  Johanniter-Heermeister  zu  Sonneburg,
  Prinz  August  Ferdinand  von  Preußen,  in  Voraussicht
der  Einziehung  sämtlicher  nicht  der  Krankenpflege  oder  Jugenderziehung
  gewidmeten  Klöster,  Stifter  und  Balleien  durch  die
preußische  Regierung  im  September  1810  zwei  in  der  Niederlausitz
  gelegene  Güter  seines  Ordens,  Friedland  und  Schenkendorf,
  verkaufen  wollte  und  die  sächsische  Regierung  ihre  Bestätigung
  dazu  versagte,  auch  den  von  Preußen  vorgeschlagenen
Weg  zur  Ausgleichung  ablehnte,  im  Mai  1811  von  beiden
Gütern  Besitz  ergriff  und  dabei  selbst  dann  verharrte,  als
Preußen  sich  nunmehr  erbot,  das  Heermeisterthum  Sonneburg
fortbestehen  zu  lassen;  nur  befahl  der  König,  nicht  gemeint,
sich  mit  den  Einkünften  zu  bereichern,  so  lange  diese  dem
stiftungsmäßigen  Zwecke  nicht  entzogen  würden,  dem  Prinzen
die  geforderte  jährliche  Entschädigung  von  8100  Thaler  auf
Lebenszeit  auszuzahlen.

Indes,  über  derartige  Reibungen  würde  sich  haben  hinwegkommen
  lassen,  wäre  nicht  das  ganze  Verhältniß  zu  Preußen
vergiftet  gewesen.  „Sie  haben  Nachbarn,  denen  man  miß-1)

  Um  jene  Zeit  schickte  der  König  auf  Napoleons  Veranlassung  den
Baron  v.  Just  und  den  Geh.  Referendar  v.  Braun  nach  Anhalt-Köthen,
um  in  dem  durch  den  geisteskranken  Herzog  völlig  zerrütteten  Lande  Ordnung

  zu  schaffen.
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