78  König  Friedrich  August  I.  1806—1813.

So  großes  Interesse  das  sächsische  Cabinet  um  des  Herzogthums
  Warschau  willen  an  diesem  zweiten  polnischen  Kriege
nahm,  so  erhielt  es  doch  über  die  Absichten  des  Kaisers  in
Bezug  auf  Polen  nicht  die  geringste  Andeutung.  Nur  daß
dieses  nicht  bestimmt  sei,  bei  dem  Hause  Sachsen  zu  bleiben,
wurde  immer  weniger  zweifelhaft.  Zwar  das  Gerücht,  welches
den  König  von  Westfalen  für  den  Thron  des  neuen  Polenreichs
bestimmte,  verflog  bald,  obgleich  Jerôme  tactlos  genug  war,
noch  in  Sachsen  die  Glückwünsche  seiner  Höflinge  zu  seiner
Beförderung  anzunehmen,  und  davon,  daß  der  Kaiser  schon
dem  Erzherzog  Ferdinand  Aussicht  auf  den  polnischen  Thron
gemacht  hatte,  wußte  man  in  Dresden  nichts;  einen  bedenklichen
Eindruck  machte  es  aber,  daß  der  Kaiser  den  erneuerten  Vorschlag
  wegen  Ernennung  des  Prinzen  Anton  zum  Vicekönig
zurückwies  und  statt  dessen  den  König  nöthigte,  dem  Ministerconseil
  des  Herzogthums  unbeschränkte  Vollmacht  zu  übertragen
(26.  Mai),  damit  dasselbe  bei  der  Dringlichkeit  der  Umstände
ganz  selbständig  handeln  könne.  Zugleich  erfolgte  die  Ernennung
des  Erzbischofs  von  Mecheln,  de  Pradt,  zum  außerordentlichen
Gesandten  des  Kaisers  bei  der  warschauer  Regierung.  Wie  er
dieselbe  verstand,  lehrt  de  Pradt's  Instruction:  Der  Gesandte
soll  nicht  bloß  durch  seinen  Rang  alle  anderen,  französischen
wie  polnischen,  Civil=  wie  Militär-Auctoritäten  beherrschen,  er
soll  nicht  bloß  überhaupt  großen  Einfluß,  sondern  eine  wirkliche
und  vollständige  Auctorität  über  die  Verwaltung,  bis  in  das
Detail  derselben  üben;  er  wird  daher  den  Sitzungen  des
Ministerconseils  beiwohnen  und  insbesondere  alle  Hilfsquellen
des  Landes  für  den  Krieg  ausnutzen,  alle  Forderungen  französischer
  Militärbehörden  unterstützen  und  deren  schleunige  Ausführung
  bewirken.  „Das  Herzogthum“,  fügt  der  Kaiser  hinzu,
  „verlangte  seit  langem  eine  Centralauctorität;  sie  ist  vorhanden
  in  der  gewissermaßen  königlichen  Gewalt,  mit  welcher
das  Ministerconseil  bekleidet  ist,  besonders  aber  in  der  Anwesenheit
  des  Gesandten,  der  so  zu  sagen  in  seiner  Hand  die
Minister,  die  Generale  und  alle  Behörden  zu  vereinigen  hat.“  1)

1)  Corresp.  de  Nap.  XXIII,  516.