120  Sachsen  während  des  Befreiungskriegs  von  1813.

20.  März  den  Rittmeister  v.  Schulenburg  an  Napoleon  mit
einer  bitteren  Beschwerde  über  die  von  Davout  ohne  Noth
und  gegen  seinen  erklärten  Willen  verübte  Gewaltthat;  er  verlangte,
  daß  der  Kaiser  das  Verfahren  des  Marschalls  mißbillige
und  denselben  von  jedem  Commando,  das  ihn  mit  sächsischen
Truppen  in  Berührung  bringen  könne,  entferne.  Zugleich
kündigte  er  ihm,  wenn  auch  unter  vielen  Betheuerungen  seiner
Anhänglichkeit,  die  Absicht  an,  seine  Truppen  bei  Torgau  zu
concentrieren,  da  eine  Neorganisation  derselben  unerläßlich  sei.
Ahnlich  lauteten  die  dem  Gesandten  in  Paris  ertheilten  Instructionen
  1).  Es  war  eine  Sprache,  wie  sie  Friedrich  August
noch  nie  gegen  Napoleon  geführt;  er,  der  sich  seit  1806  der
Disposition  über  seine  Truppen  gänzlich  begeben  hatte,  unterfieng
  sich  jetzt  zum  erstenmale  eigenmächtig  über  dieselben  zu
verfügen!

Napoleon  hatte  am  2.  März  den  Capitain  Lauriston
abgesendet  um  dem  bairischen  und  dem  sächsischen  Hofe  den
Anmarsch  von  300000  Mann  gegen  die  Elbe  anzukündigen;
in  Dresden  sollte  er  sich  mit  eigenen  Augen  von  dem  Zustande
des  Reynierschen  Corps  überzeugen.  Derselbe  war  zugleich
der  Ueberbringer  eines  Briefes  an  den  König  von  Sachsen  2),
in  welchem  der  Kaiser  diesem  die  zur  Vertheidigung  der  Elblinie
getroffenen  Anstalten,  die  Zusammenziehung  der  süddeutschen
Contingente  bei  Würzburg,  die  Errichtung  zweier  Observationscorps
  des  Rheins,  den  Aufbruch  Bertrands  mit  60000  Mann

1)  Senfft  an  Just  20.  März:  „Sie  werden  bei  jeder  Gelegenheit  die
bestimmtesten  Versicherungen  der  beständigen  Anhänglichkeit  des  Königs
an  die  Person  des  Kaisers,  der  unwandelbaren  Dankbarkeit  für  alles,
was  er  diesem  Herrscher  verdankt,  und  der  Treue  in  Erfüllung  seiner
Bundespflichten  geben.  Nichtsdestoweniger  können  Sie  gegen  den  Herzog
von  Bassano  betonen,  von  welcher  Wichtigkeit  es  für  den  Rheinbund  ist,
daß  die  der  Souverainetät  seiner  Glieder  gebührenden  Rücksichten  von
seiten  Derer  beobachtet  werden,  die  mit  der  Ausführung  des  kaiserlichen
Willens  beauftragt  sind,  daß  diese  die  gebührende  Schonung  gegen  die
Mittel  und  Interessen  der  verbündeten  Staaten  beweisen.  «

2)  Corresp.  de  Nap.  XXV,  18.