Verhalten  der  Berbündeten  gegen  Sachsen.  133

gemeint  habe,  mit  Achtung  zu  begegnen  und  ihnen  auch  fernerhin,
  so  lange  sie  sich  nicht  an  der  heiligen  Sache  der  Unabhängigkeit
  vergiengen,  zu  gehorchen.  Dennoch  erregte  gerade
diese  Maßregel  in  Sachsen  großen  Anstoß  und  schwächte  den
Eindruck  seiner  Proclamation  vom  23sten,  in  welcher  er  das
sächsische  Volk,  da  sein  Landesherr  in  fremder  Gewalt,  die
Freiheit  des  Entschlusses  ihm  genommen  sei,  zur  Theilnahme
am  Kampfe  für  die  Freiheit,  zum  Aufstand  gegen  den  Unterdrücker
  aufrief  und  ausdrücklich  erklärte,  daß  Preußen  die
Schritte,  die  zu  thun  eine  verrätherische  Politik  den  König
nöthigte,  ebensowenig  ihn  als  das  Volke  entgelten  lassen,  vielmehr
  das  Land  nur  für  jenen  in  Verwahrung  nehmen  wolle  7).
Ahrlich  lauteten  noch  verschiedene  andere  Proclamationen  an
die  Sachsen,  in  denen  auch  die  Erinnerung  an  die  Tapferkeit
ihrer  angeblichen  Vorfahren  unter  Wittekind  nicht  fehlte;
Wittgenstein  redete  zu  ihnen  aus  Berlin,  23.  März,  schlicht
und  eindringlich,  und  nochmals  am  30sten,  im  Begriff  die
sächsische  Grenze  zu  überschreiten,  von  Belzig  aus  in  einem
feurigen  Appell  an  ihr  Vaterlandsgefühl  2),  Th.  Körner,  der
Lützower,  rief  seine  Landsleute  zum  Kampfe  auf  s)  und  selbst
der  Kosakenoberst  Tettenborn  ließ  sich  aus  Hamburg  vernehmen.
Wie  gern  und  wie  freudig  hätte  die  große  Mehrheit  des
sächsischen  Volkes  dem  Rufe  Folge  geleistet!  In  den  Kreisen
der  Regierenden  dagegen  erweckte  er  ganz  entgegengesetzte  Empfindungen;
  die  Lage  des  Staates  war  bereits  so  verschroben,
daß  selbst  der  redliche,  ehrliche  Wille  nicht  mehr  klar  zu  sehen
und  den  richtigen  Weg  zu  finden  wußte.  Erschwerte  ohnehin
sowohl  die  Abwesenheit  des  Königs  als  sein  dem  deutsch-patriotischen
  Aufschwung  durchaus  unzugängliches  Naturell  jede  Entschließung
  ungemein,  so  wurde  diese  Schwierigkeit  noch  um  vieles
vermehrt  durch  die  Gewöhnung  der  Staatsbeamten,  stets  nur
als  Organe  ihrer  Vorgesetzten  und  ohne  eigene  Verantwortlichkeit

1)  Gretschel-Bülau  III,  468.
2)  Poppe  II,  51.  56.
3)  Bülau,  Geschichte  Deutschlands  von  1816—1830,  S.  198.