Verhalten  der  Verbündeten  in  Sachsen.  137

Forderungen  beschwerte,  ertheilte  er  ihr  31.  März  eine  sehr
scharfe  Rüge:  die  von  Sachsen  geforderten  Leistungen  seien  weit
unter  dem,  was  Preußen  gern  und  willig  trage,  auch  sollten
die  Bedürfnisse  nicht  unentgeltlich  geliefert  werden,  sondern  ein
in  Aussicht  stehendes  Bündniß  zwischen  Sachsen  und  Preußen
werde  Bestimmungen  enthalten  über  die  Art  der  Vergütung;
was  sogleich  nöthig,  könne  nicht  erlassen  werden,  über  das,  was
für  den  Augenblick  entbehrlich  sei,  wolle  er  die  Entscheidung
des  Königs  abwarten;  endlich  beklagte  er  sich  über  den  in  der
Vorstellung  der  Immediatcommission  herrschenden  Ton,  den  in
den  Verhandlungen  sich  zeigenden  Geist  der  Erbitterung,  welchen
zu  dulden  er  nicht  gesonnen  sei.  Folgenden  Tags  ließ  er
diese  Antwort  in  das  dresdner  Wochenblatt  einrücken  und,  da
die  Immediatcommission  gegen  dieses  sie  bloßstellende  Verfahren
Vorstellungen  machte,  Druck  und  Ausgabe  der  Blätter  militärisch
  überwachen.

Obgleich  die  Verbündeten  nicht  umhin  konnten  die  Kräfte
des  von  ihnen  besetzten  Landes  stark  in  Anspruch  zu  nehmen,
verfuhren  sie  doch  mit  all'  der  Rücksicht,  die  die  Verhältnisse
nur  gestatteten.  Bei  strenger  Anwendung  des  am  19.  März
zu  Breslau  zwischen  Rußland  und  Preußen  geschlossenen  Vertrages
  über  das  Verfahren  gegen  die  einzunehmenden  deutschen
Länder  hätte  der  unter  dem  Vorsitz  des  Freiherrn  zum  Stein
geschaffene  Verwaltungsrath  seine  Thätigkeit  zuerst  und  sofort
in  Sachsen  beginnen  müssen.  Auch  begab  sich  Stein  zu  diesem
Zwecke  unverzüglich  nach  Dresden,  allein  die  förmliche  Beschlagnahme
  des  Landes,  die  Einsetzung  einer  Verwaltungsbehörde
  von  seiten  der  Verbündeten,  die  Anordnung  allgemeiner
Volksbewaffnung  in  Sachsen  wurde  von  Tag  zu  Tag  verschoben.
  Denn  abgesehen  davon,  daß  die  verbündeten  Monarchen
  trotz  des  kalischer  Aufrufs  so  gewaltsamen  Maßregeln
gegen  einen  Mitsouverain  grundsätzlich  abgeneigt  waren,  fühlten
sie  recht  wohl,  daß  ein  mit  seinem  Volke  so  innig  verwachsener
Fürst  wie  Friedrich  August  geschont  werden  müsse,  zumal  so
lange  noch  Hoffnung  war,  er  werde  unter  gewissen  Bedingungen
sich  doch  noch  der  deutschen  Sache  anschließen.  Ganz  anders