Die  Verbündeten  in  Sachsen.  139

werden  möge,  um  demselben  offen  und  tren  die  Verhältnisse
Sachsens  darzulegen,  erhielt  er  die  Antwort:  die  Immediatcommission
  sei  vom  König  ausdrücklich  angewiesen,  sich  aller
Verhandlungen,  die  politische  Zwecke  hätten,  zu  enthalten;  nicht
einmal  seinen  Rath,  dann  wenigstens  mit  Entfernung  aller
diplomatischen  Form  durch  irgend  einen  patriotischen  Mann
dem  Kaiser  das  Verfahren,  welches  der  König  zu  beobachten
entschlossen  sei,  auseinanderzusetzen,  glaubte  sie  befolgen  zu.
dürfen,  und  Senfft  billigte  diese  Ablehnung  vollständig  1).  Nur
dazu  wurde  die  Immediatcommission  autorisiert,  die  aus  der
Gemäldegallerie  auf  den  Königstein  geschafften  Bilder  „zur
Abwendung  eines  bei  der  bevorstehenden  Ankunft  Sr.  Russ.
Kais.  Maj.  zu  besorgenden  Mißliebens“  wieder  an  ihren  Platz
zu  hängen.  Am  24.  April  hielten  der  Kaiser  von  Rußland
und  der  König  von  Preußen  ihren  Einzug  in  Dresden.
Ersterem  war  v.  Friesen,  letzterem  v.  Zezschwitz  zur  Begrüßung
  entgegengegangen.  Der  Empfang  der  Monarchen  war

1)  Senfft  an  v.  Zezschwitz,  Regensburg  4.  April  1813:  —  —  „So
wohlthätig  es  auch  für  das  Land  sein  könnute,  bei  dem  Kaiser  von  Rußland
  dort  einen  Fürsprecher  zu  haben,  der  für  dessen  Bestes  sich  mit  dem
ächten  Patriotismus  verwendete,  für  dessen  Sprache  das  Herz  des  edlen
Monarchen  gewiß  offen  ist,  so  werden  Sie  doch  mit  mir  übereinkommen,
daß  dieser  Schritt  unter  den  gegenwärtigen  Umständen  mit  dem  vom
Monat  Juli  1809  zu  viel  Ahnlichkeit  haben  würde,  um  unter  gleichem
Gesichtspunkte  itzt  zulässig  zu  sein.  Wie  könnte  die  Regierung  itzt  gutheißen,
  was  sie  damals  laut  und  öffentlich  gemißbilligt  hat?  Wie  könnten
die  Männer,  welche  der  König  unter  allen  seinen  Dienern  als  diejenigen
bezeichnet  hat,  denen  er  das  höchste  Vertrauen  schenkt,  oder  wie  könnte
auch  nur  einer  unter  ihnen  des  damaligen  Ausspruches  ihres  Königs
vergessen  und  irgend  einer  anderen  —  auch  noch  so  wichtigen  Rücksicht
das  wenigstens  auscheinend  anfopfern,  was  jeder  Nation  das  Heiligste
und  im  Gefühl  ihrer  eigenen  Würde  das  Höchste  sein  muß,  die  Achtung
und  den  Gehorsam  gegen  den  Willen  des  Regenten?  Ubrigens  werden
Sie  auch  noch  selbst  beurtheilen,  wie  auffallend  eine  solche  Handlungsweise
durch  die  Zusammenstellung  mit  dem  Vorgang  von  1809  für  SÖsterreich
sein  müßte,  dem  wir  jetzt  in  jedem  Betracht  Dank,  Vertrauen  und  Aufmerksamkeit
  schuldig  sind.  —  Nach  diesen  Betrachtungen  können  Ihre
Majestät  die  in  Antrag  gekommene  Maßregel  auf  keine  Weise  genehmigen.“