Beschaffung  neuer  Hilfsmittel.  181

Krieg  weitere  Opfer  vom  Lande  forderte,  zu  denen  die  Verwilligungen
  nicht  ausreichten,  so  wurde  durch  den  Geheimen
Kammerrath  Frege  in  Amsterdam  eine  Anleihe  von  1,400000  Fl.
holl.  gegen  Verpfändung  von  Juwelen  auf  Rechnung  der  königlichen
  Hauptcasse  gemacht  und  den  13.  September  der  Ausschuß
der  Stände  einberufen;  diese  stimmten  aber  laute  Klagen  an
über  den  herrschenden  Nothstand,  der  jetzt  weit  drückender  sei
als  selbst  im  siebenjährigen  Kriege;  alle  Abgaben  seien  nur
äußerst  schwer  zu  erhalten,  der  Werth  des  Grundeigenthums
sinke  ungewöhnlich  schnell,  Güterausbietungen  und  Concursprocesse
  nähmen  bedenklich  zu,  und  wenn  Anleihen  noch  zu
Stande  kämen,  so  sei  der  Grund  davon  weniger  im  Geldreichthum
  als  im  Darniederliegen  von  Handel  und  Verkehr  zu
suchen;  sie  riethen  mit  möglichster  Sparsamkeit  zu  verfahren,
Militärbedürfnisse  nur  aus  inländischen  Fabriken  zu  beziehen
und  den  Soldaten  bis  zu  ihrer  Rückkehr  einen  Theil  ihres
Soldes  innezubehalten.  Man  kam  überein,  so  lange  als  möglich
eine  Suspension  der  Rückzahlung  der  alten  Staatsschulden  zu
vermeiden  und  das  Bedürfniß  durch  Vorausnahme  der  auf
dem  letzten  Landtage  bewilligten  Anleihe  zu  decken.  Das  beginnende
  Sinken  des  Staatscredits  zeigte  sich  in  dem  Curs
der  Cassenbillets,  der,  nachdem  sie  im  März  1812  um  eine
weitere,  die  fünfte,  Million  vermehrt  worden  waren,  seit  Februar
  1813  nach  und  nach  auf  13  Groschen  herabgieng.  Eine
zur  Hebung  desselben  im  August  eröffnete  freiwillige  fünfprocentige
  Anleihe  von  2  Millionen,  welche  in  Cassenbillets  eingezahlt
  werden  sollte,  kam  nicht  zu  Stande.  Die  drängende
Noth  der  Gegenwart,  die  auf  den  schleppenden  Gang  der  landständischen
  Berathungen  nicht  wartete,  führte  sogar  zu  einer
bisher  so  ängstlich  vermiedenen  Abweichung  von  den  verfassungsmäßigen
  Formen.  Am  5.  Juni  berief  der  König  zur  Berathung
über  die  Beschaffung  der  erforderlichen  Mittel  eine  Deputation
der  Landstände,  deren  Mitglieder  er  von  der  Ritterschaft  und
den  Städten  der  einzelnen  Kreise  und  Markgrafthümer  ohne
Beschränkung  auf  die  landtagsfähigen  Grundbesitzer  und  die
Kreisstädte  wählen  ließ  und  deren  Versammlungen,  unter  Vorsitz